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Vorlagen

Antrag Ortsbeirat 15

Defibrillator am Bürgeramt anbringen

25.01.2025 | Aktualisiert am: 04.02.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.01.2025, OF 344/15 Betreff: Defibrillator am Bürgeramt anbringen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, einen automatisierten externen Defibrillator (AED), der auch von Laien bedienbar ist, am Bürgeramt Nieder-Eschbach oder (in Absprache mit dem Eigentümer) an der U-Bahnstation, z. B. dem Kiosk, anzubringen. Dieser sollte öffentlich und leicht zugänglich sein. In der näheren Umgebung sollten Hinweise auf den Standort angebracht werden. Begründung: Die angegebenen Orte sind auch in der Nähe der Busstationen und der U-Bahnstation und somit geeignet. Ein von Laien bedienbarer AED kann Leben retten. Aktuell ist kein Defibrillator in der Ortsmitte von Nieder-Eschbach angebracht. Die nächstgelegenen Geräte sind in der Berner Straße zu finden. An anderen Orten mit viel "Publikumsverkehr" (Schwimmbad, Sportanlage, ...) wurden solche Gräte bereits montiert, ebenso wie an einigen U-Bahnstationen in der Stadt. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Freizeit-/Aufenthaltsangebot „Unterstand“ für Jugendliche

16.12.2024 | Aktualisiert am: 27.01.2025

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.12.2024, OF 950/10 Betreff: Freizeit-/Aufenthaltsangebot "Unterstand" für Jugendliche Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Bereich der Grünanlage zwischen Ben-Gurion-Ring und Oberer Kalbacher Weg, westlich der U-Bahntrasse ein Unterstand (analog dem Unterstand am Bolzplatz Im Klingenfeld) errichtet werden kann. Die entsprechende Anzahl von Sitzbänken und Abfallbehältern wäre dabei ebenfalls vorzusehen. Begründung: Jugendliche und Heranwachsende bevorzugen Treffpunkte, die etwas "Abseits" liegen und idealerweise noch einen gewissen Wetterschutz besitzen. Das führt bei fehlenden, bedürfnisorientierten Angeboten leider oftmals dazu, dass dafür bei entsprechender Lage und Ausstattung Spielplätze genutzt werden. Mit der Folge von nichtgewünschten Hinterlassenschaften auf, in bzw. neben den Spielgeräten sowie dort untersagten Verhaltensweisen. Auch Schäden an der Ausstattung treten vermehrt auf. Leider werden aber auch Schulen bzw. Schulgelände so nicht gewollt und gestattet genutzt (siehe Problemlage an der Steffi-Jones-Schule). Die Erfahrungen am Frankfurter Berg und in Berkersheim haben gezeigt, dass ein entsprechendes Angebot, welches die Bedürfnisse von Jugendlichen und Heranwachsenden im Blick hat, zu einer drastischen Verbesserung führt. Auch weil dort ein adäquater Abstand zu Anwohnern zu der allseitigen Akzeptanz beiträgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 35. Sitzung des OBR 10 am 14.01.2025, TO II, TOP 4 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6309 2025 Die Vorlage OF 950/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames

18.11.2024 | Aktualisiert am: 12.12.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.11.2024, OF 927/10 Betreff: Leer stehende städtische Gebäude, unter anderem in Bonames Vorgang: OM 5265/24 OBR 10; ST 1643/24 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen um Prüfung und Berichterstattung gebeten, ob - entgegen der ST 1643 vom 9.9.24 - nicht auch zumindest im südlichen Ben-Gurion-Ring in Bonames städtische Gebäude seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen, wo weitere städtische Gebäude im Ortsbezirk 10 seit Jahren ganz oder teilweise leer stehen, warum diese Gebäude leer stehen, sofern auch teilweise eine (Zwischen-)Nutzung gefunden wurde: mit welcher Idee, zu welchen Zweck und mit welcher Maßgabe dies der Fall ist, bis wann eine solche Zwischennutzung geplant ist, diese und insbesondere bis wann getroffen wurde, wann mit einem Ende des Leerstandes zu rechnen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 12.03.2024, OM 5265 Stellungnahme des Magistrats vom 09.09.2024, ST 1643 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des OBR 10 am 03.12.2024, TO II, TOP 3 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6214 2024 Die Vorlage OF 927/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/HeinrichBerbalkStraße

21.05.2024 | Aktualisiert am: 14.06.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2024, OF 311/15 Betreff: Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße Verkehrskreisel an der Kreuzung Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße Vorgang: B 1158/02; V 1055/18 OBR 15; ST 453/19; OM 1844/22 OBR 15; ST 1642/23 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den bereits beschlossenen Verkehrskreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk-Straße in den Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße zu integrieren und dafür Sorge zu tragen, dass dieser auch gebaut wird. Begründung: Der Ortsbeirat setzt sich schon seit vielen Jahrzehnten für einen Verkehrskreisel an dieser Stelle ein. In der ST 453 des Magistrats vom 22.02.2019 heißt es hierzu wie folgt: "Der geplante Kreisverkehr als Anschluss an die Homburger Landstraße und die Berner Straße ist integraler Bestandteil der Planung zur Ortsrandstraße und soll daher im Zuge des ersten Bauabschnitts gebaut werden." In der ST 1642 vom 07.08.2023 hat der Magistrat wie folgt ausgeführt: "Der Kreisverkehrsplatz Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk-Straße ist Planungsbestandteil des Bebauungsplan Nr. 923 - Nordwestlich Auf der Steinern Straße. Dieser befindet sich derzeit noch in der Aufstellung, weshalb die konkreten Fragen derzeit noch nicht beantwortet werden können. Sobald der Bebauungsplan Nr. 923 rechtskräftig ist, erfolgt die Umsetzung der öffentlichen Verkehrsflächen einschließlich des Kreisverkehrsplatzes Hornburger Landstraße/Berner Straße/ Heinrich-Berbalk-Straße. Der Magistrat wird frühzeitig den Ortsbeirat und die betroffenen Grundstückseigentümer:innen und Anwohnenden über den Baubeginn, die Zeitplanung, und die konkreten Maßnahmen informieren." Bedauerlicherweise ist der Verkehrskreisel trotz dieser Zusagen nicht in dem Bebauungsplan aufgenommen worden, was für den Ortsbeirat nicht nachvollziehbar ist. Um Ergänzung und Umsetzung wird deshalb gebeten. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 28.10.2002, B 1158 Auskunftsersuchen vom 23.11.2018, V 1055 Stellungnahme des Magistrats vom 22.02.2019, ST 453 Anregung an den Magistrat vom 18.03.2022, OM 1844 Stellungnahme des Magistrats vom 07.08.2023, ST 1642 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 30. Sitzung des OBR 15 am 07.06.2024, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5595 2024 Die Vorlage OF 311/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Umbau der Straße Homburger Hohl

10.02.2024 | Aktualisiert am: 28.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.02.2024, OF 769/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" die baureife Planung der Straße Homburger Hohl zu erstellen und umzusetzen. Das ASE hat der Vorplanung zugestimmt. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Die Vorplanung ist vorhanden und im ISEK (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept) beschrieben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Beratung im Ortsbeirat: 10

Umbau Straße Planung

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring

05.02.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.02.2024, OF 759/10 Betreff: Schul- und Sportstandort im Ben-Gurion-Ring Vorgang: OM 177/21 OBR 10; ST 2369/23 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß Geschäftsordnung der Ortsbeiräte und in Verbindung mit den zuständigen Stellen gemäß seiner "vorläufigen" Stellungnahme ST 2369 vom 24.11.2023 auch um Prüfung und Berichterstattung gebeten, 1. wann und mit wieviel öffentlichen Mitteln die Immobilie im südlichen Ben-Gurion-Ring gekauft wurde? 2. warum der Schulstandort bereits seit Jahren ungenutzt leer steht? 3. welche Leerstands-Kosten bisher angefallen sind bzw. noch anfallen werden? 4. wann mit Inbetriebnahme der Schule zu rechnen ist? 5. ab wann, wie und wo dazu gedeckte und ungedeckte Flächen für Schul- und Vereinssport ermöglicht werden und ob dies zeitgleich mit dem Schulgebäude erfolgt? Begründung: Auch diese städtische Investition darf NICHT auch künftig Makel behaftet bleiben! Zu viele städtisch erworbene Immobilien für Frankfurter Schulstandorte stehen viele Jahre und zudem ungenutzt leer. Schulsportflächen sind meist nicht oder nicht auskömmlich vorgesehen. Sportmöglichen sind für die hier lebenden und arbeitenden Menschen sehr wichtig. Deshalb sollen Schulstandorte im Ortsbezirk 10 aus gegebener Veranlassung und bitte ab sofort zudem NICHT mehr ohne auskömmlich nutzbare sowie auch ohne zur Verfügung stehende Sportflächen in Betrieb gehen! Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 177 Stellungnahme des Magistrats vom 24.11.2023, ST 2369 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO II, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5114 2024 Die Vorlage OF 759/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulstandort Sportstandort Leerstands-Kosten

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer

01.02.2024 | Aktualisiert am: 21.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 01.02.2024, OF 287/15 Betreff: Sichtbehinderung durch Altkleidercontainer Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass der Altkleidercontainer einer Privatfirma, am Straßenrand des "Ben-Gurion-Rings" vor der Ladenzeile/Ärztehaus Haus Nr: 52 (TEDI-Markt) entfernt wird. Begründung: An dieser Stelle macht der "Ben-Gurion-Ring" einen Knick und es befindet sich auf der Innenseite eine Einfahrt zu Kunden-/Arztparkplätzen. Der Container steht sichtbehindernd für den Straßenverkehr, sowie für ausfahrende Parkplatzbenutzer direkt am Fahrbahnrand. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des OBR 15 am 16.02.2024, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 287/15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Sichtbehinderung Altkleidercontainer Ladenzeile

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt

03.01.2024 | Aktualisiert am: 30.01.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.01.2024, OF 280/15 Betreff: Auskunft über die Einstellung der im Wahlkampf versprochenen Mittel in den Haushalt Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, Auskunft darüber zu geben, ob die vom Oberbürgermeister Mike Josef im Wahlkampf zur Oberbürgermeisterwahl zusätzlich versprochenen eine Milliarde Euro als zusätzliche Investition in Schulen und Kitas in den nächsten sechs Jahren, jedenfalls teilweise, in den Haushalt 2024 eingestellt wurden. Begründung: Mike Josef hat das Thema Schulen in seinem Wahlkampf zu einem seiner Topthemen gemacht. Der Oberbürgermeister hatte angekündigt, dass die Stadt in den nächsten sechs Jahren eine Milliarde Euro zusätzlich in Schulen und Kitas investieren werde. Jetzt ist es an der Zeit, diesem Versprechen auch Taten folgen zu lassen. Die Michael-Grzimek-Schule platzt aus allen Nähten und ist haltlos überbelegt. Schwere Mängel am Schulgebäude runden den desolaten Zustand ab. Die Neubauten des Gymnasiums Nord wie auch der neuen Grundschule im Stadtteil lassen auf sich warten, da immer noch nicht alle Grundstücke erworben werden konnten. Die Prüfung eines weiteren Schulstandorts für eine Grundschule am Ben-Gurion-Ring wird scheinbar nicht weiterverfolgt, obwohl diese dringend benötigt wird. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 15 am 19.01.2024, TO I, TOP 11 Die Vorlage OF 280/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 832 2024 Die Vorlage OF 280/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Investitionen Schulen Kitas

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Umbau der Straße Homburger Hohl

02.01.2024 | Aktualisiert am: 26.02.2024

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.01.2024, OF 734/10 Betreff: Umbau der Straße Homburger Hohl Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat der Stadt Frankfurt wird gebeten, das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) aufzufordern, im Rahmen des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" den Umbau der Straße Homburger Hohl umzusetzen, welcher den Anwohnern der besagten Straße bei einer Info-Veranstaltung des BGR Quartiersmanagements mit Beteiligung des Stadtplanungsamtes vorgestellt worden ist. Begründung: Die Investitionskosten für die Neugestaltung des Straßenraums Homburger Hohl werden aus dem Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt Ben-Gurion-Ring" voraussichtlich vollständig getragen. Somit entfallen die Kosten für die Stadt Frankfurt und diese Möglichkeit sollte nicht ungenutzt bleiben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 26. Sitzung des OBR 10 am 23.01.2024, TO I, TOP 13 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 27. Sitzung des OBR 10 am 20.02.2024, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 734/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Umbau Straße Investitionskosten

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Vorstellung Umgestaltung Müllplätze der Wohnsiedlung BenGurionRing im Ortsbeirat 15

17.11.2023 | Aktualisiert am: 07.12.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.11.2023, OF 272/15 Betreff: Vorstellung Umgestaltung Müllplätze der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring im Ortsbeirat 15 Vorgang: OM 292/21 OBR 15; ST 1510/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, dass der Magistrat aufgefordert wird, zu prüfen und zu berichten, wann die geplante Umgestaltung der Müllplätze der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring im Sinne der ST 1510 im Ortsbeirat 15 vorgestellt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 11.06.2021, OM 292 Stellungnahme des Magistrats vom 30.08.2021, ST 1510 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des OBR 15 am 01.12.2023, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4857 2023 Die Vorlage OF 272/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Umgestaltung Müllplätze Wohnsiedlung

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Auskunft Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b

30.08.2023 | Aktualisiert am: 28.09.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2023, OF 253/15 Betreff: Auskunft Fertigstellung Kita Ben-Gurion-Ring 50b Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben und mitzuteilen, wann endlich mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme der Kita Ben-Gurion-Ring 50b zu rechnen ist. Begründung: Kitaplätze sind bekanntlich knapp und die Eröffnung der Kita wird von den Eltern und Kindern herbeigesehnt. Deshalb ist es von großem Interesse zu erfahren, wann endlich mit der Fertigstellung und der Inbetriebnahme zu rechnen ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 23. Sitzung des OBR 15 am 15.09.2023, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4454 2023 Die Vorlage OF 253/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "Fertigstellung und der" ersatzlos gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Kita Ben-Gurion-Ring Fertigstellung

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach

21.05.2023 | Aktualisiert am: 27.06.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.05.2023, OF 241/15 Betreff: Installation von zwei Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob die Möglichkeit zur Aufstellung zweier Trinkbrunnen in Nieder-Eschbach besteht. Zweckmäßig wäre die Platzierung eines Brunnens in der Nähe der U-Bahnstation Nieder-Eschbach, etwa an der Bushaltestelle der Linie 29 sowie eines weiteren im Ben-Gurion-Ring, in der Nähe der Grünanlage an passender Stelle. Begründung: Durch absehbar zunehmende Hitzewellen in den kommenden Sommern aufgrund des Klimawandels haben der DStGB und das Bundesumweltministerium die Notwendigkeit kommunaler Hitzeaktionspläne betont. Ein wichtiger Bestandteil davon sind Trinkwasserbrunnen. Zudem hat das 2022 verabschiedete Wasserhaushaltsgesetz (WHG) festgesetzt, dass zur öffentlichen Wasserversorgung auch das Angebot von Trinkwasser an allgemein zugänglichen Orten gehört. Deshalb kann die Einrichtung von Trinkwasserbrunnen den gestellten Anforderungen sowie den gesetzlichen Bestimmungen genügen. Da an den genannten Standorten bekanntermaßen stets viele Menschen unterwegs sind, dürften die Trinkbrunnen insbesondere im Sommer und bei großer Hitze gern genutzt werden. Gleichzeitig wird so der gewünschten intakten Trinkwasserinfrastruktur nachgekommen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 21. Sitzung des OBR 15 am 16.06.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4129 2023 Die Vorlage OF 241/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten

11.04.2023 | Aktualisiert am: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.04.2023, OF 231/15 Betreff: Ausweisung von Insektenwiesen und -habitaten Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob an den in der Begründung genannten oder alternativen Standorten die Anlegung und Ausweisung von Insektenwiesen und anderen geeigneten -habitaten möglich ist. Im Falle einer Eignung wird der Magistrat gebeten die Anlegung dieser Wiesen sowie ihre Ausweisung durch das Aufstellen entsprechender Schilder in Auftrag zu geben. Begründung: Auf Grund des voranschreitenden Insektensterbens in Deutschland (festgestellt etwa durch die Krefelder Studie), welches die Artenvielfalt nachhaltig reduzieren kann, sind Gegenmaßnahmen dringend erforderlich. Da der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln durch Landwirte zur vielfachen Reduktion von Refugien für Insekten führt, sind nicht bewirtschaftete Flächen notwendig, um die Artenvielfalt zu fördern. Da das Grünflächenamt der Stadt Frankfurt insektenfreundliche Projekte fördert und der Stadtrand auf Grund von mehr unbebauten Flächen besonders geeignet scheint, kann sich die Anlegung von geeigneten Flächen im Stadtteil sinnvoll auswirken. Folgende Flächen, sofern in öffentlicher Hand, erscheinen denkbar: Die Wiesenfläche zwischen Urseler Weg und Tannenweg; Teile der Parkanlage entlang Am Lehenweg; zwischen Urseler Weg und Züricher Straße; zwischen Homburger Landstraße und Berner Straße; Die Wiesenstreifen entlang des Eschbachs, des Mühlgrabens und des Taunengrabens; der Pfingstwald; die Seitenstreifen der Homburger Landstraße; Rasenanlagen entlang der Deuil-La-Barre-Straße oder weitere von fachlichen Stellen als infrage kommende ungenutzte Grünflächen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 20. Sitzung des OBR 15 am 28.04.2023, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3875 2023 Die Vorlage OF 231/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Wortlaut "an den in der Begründung genannten oder alternativen Standorten" ersatzlos gestrichen wird. Weiterhin wird der letzte Absatz der Begründung vor dem letzten Satz des Antragstenors eingefügt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Aufnahme der Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“

23.03.2023 | Aktualisiert am: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 23.03.2023, OF 273/8 Betreff: Aufnahme der Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" 2020 wurden die Verwaltungsvereinbarungen zu Programmen der Städtebauförderung neu strukturiert. Aus "Soziale Stadt" wurde "Sozialer Zusammenhalt". Dieses Bund-Länder-Förderprogramm verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität zu erhöhen sowie die sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren zu verbessern, um somit die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Aus dem "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main", das dem Ortsbeirat im Herbst 2022 vorgestellt wurde, geht hervor, dass die Stadtbezirken 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, deutlich hinter dem gesamtstädtischen Durchschnitt zurückbleiben. Vor allem die Kinder- und Altersarmut sowie die Arbeitslosendichte sind hier beinahe doppelt so hoch wie im gesamtstädtischen Vergleich. Verschärfend kommt nun die seit Herbst letzten Jahres hohe Inflationsrate und der starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen hinzu, die im Monitoring aus dem Jahr 2021 noch gar nicht mit eingeflossen sind und die wirtschaftlich prekäre Situation einer großen Anzahl an Menschen in der Nordweststadt (auch laut Informationen der sozialen Organisationen) deutlich verschärft haben. Darüber hinaus ist die Bausubstanz der Großsiedlung, die größtenteils aus den frühen 1960er Jahren stammt, vielerorts in die Jahre gekommen und macht auch aus energetischen und barrierefreien Gesichtspunkten ein Aufwertung nötig, bei der die Bewohner:innen möglichst vor einem Anstieg der Mietkosten geschützt werden müssen. Die Grün- und Freiräume sind zwar quantitativ hervorragend, lassen jedoch an Qualität vermissen und bieten keine ergänzenden Nutzungsmöglichkeiten an. Zudem ist das Angebot kleinräumiger Versorgungsinfrastrukturen mangelhalft. Der integrative Ansatz des Förderprogramms kann die in die Jahre gekommene Siedlung gemeinsam mit ihren Bewohner:innen zu einem lebenswerten Quartier mit positiver Ausstrahlung nach innen und außen transformieren. Der Ortsbeirat sieht neben der langfristigen Sicherung des geförderten Wohnraumbestands, großes städtebauliches Potenzial für die Qualifizierung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen zu hochwertigen Begegnungsräumen mit vielfältigen klimaschützenden Funktionen. Zudem können die Menschen in ihren Nachbarschaften sozial gestärkt sowie die lokale Identität und die Integration gefördert werden. Als gutes Frankfurter Vergleichsprojekt für die Wirkung des "Sozialer Zusammenhalt"-Förderprogramms kann der Ben-Gurion-Ring in Bonames genannt werden, der bereits Ende 2015 in das Programm aufgenommen wurde und bei dem seitdem ein positiver Wandel deutlich erkennbar ist. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten die folgenden Punkte zu prüfen und zu berichten: 1. Kommt die Nordweststadt oder signifikante Teilbereiche für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Förderprogramm "Sozialer Zusammenhalt" in naher Zukunft in Frage? 2. Wie und wann könnten die nötigen Schritte für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm sowie die räumliche Festlegung als Maßnahmengebiet nach § 171e Abs. 3 BauGB, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB eingeleitet werden? 3. Wird die Einschätzung des Ortsbeirats geteilt, dass eine Bandbreite an Maßnahmen zur Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität sowie der sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren durch das Förderprogramm und die damit verbundenen Verfügungsfonds realisiert werden können? Maßnahmen wie z.B.: Neugestaltung & Sanierung bestehender Spielplätze, Neugestaltung & Aktivierung von Freiflächen der Wohnungsbaugesellschaften, Anlage neuer Spiel-, Sport- & Freizeitflächen, Anlage von Mieter:innen- & Gemeinschaftsgärten, energetische Sanierung & Modernisierung von Wohngebäuden ohne Anstieg der Mietkosten, Verlängerung der Mietpreisbindung öffentlich geförderter Wohnungen, barrierefreier Umbau von Wohngebäuden, Durchführung von Stadtteilfesten & -events, Erarbeitung eines integrierten Freiraumkonzept sowie Nahmobilitäts-, Verkehrs- & Parkraumkonzept, Verbesserung der Abfallentsorgung & Neugestaltung der privaten Müllsammelplätze, Ansiedlung neuer Kindertagesstätten, Schaffung von Quartiersplätzen, Einrichtung öffentlicher sozialer Treffpunkte für alle Jahreszeiten, Förderung bestehender sozialer Einrichtungen & gemeinnütziger Vereine, etc. 4. Besteht bei der Aufnahme in das Förderprogramm die Möglichkeit an das bestehende Quartiersmanagement aus dem Programm "Aktive Nachbarschaft", angegliedert beim Dezernat für Soziales, Jugend, Familie und Senior:innen, anzuknüpfen bzw. mit dem bestehenden Quartiersmanagement parallel zusammen zu arbeiten? 5. Wie würde die frühzeitige und konstante Einbindung des Ortbeirats sowie anderer Akteur:innen und der Bewohner:innenschaft der Nordweststadt sichergestellt werden? 6. Können die in Punkt 3 aufgezählten Maßnahmen zeitnah mit anderen Mitteln umgesetzt werden? 7. Welche sofortigen Hilfsmaßnahmen schlägt der Magistrat unabhängig von der Aufnahme in das Förderprogramm als Reaktion auf den im stadtweiten Vergleich sehr hohen Benachteiligungsindex (siehe "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main") der Stadtbezirke 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, sowie auf die sich seit Herbst 2022 verschärfende Situation aufgrund der hohen Inflationsrate und dem starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen vor, um den Menschen vor Ort zu helfen und das Quartiersmanagement des Programms "Aktive Nachbarschaft" zu unterstützen? (Insbesondere bezogen auf die Themen: Arbeitslosigkeit, Kinderarmut, Altersarmut, Unterstützung für Alleinerziehende Eltern und Sicherung des geförderten Wohnraumbestands) Antragsteller: CDU GRÜNE SPD LINKE. FDP FREIE WÄHLER fraktionslos Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 03.02.2023, OF 257/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3811 2023 1. Die Vorlage OF 257/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 273/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE_WÄHLER, fraktionslos

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Antrag Ortsbeirat 15

Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal

16.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 224/15 Betreff: Umschichtung von Geldmitteln aus dem Baugebiet Am Eschbachtal In der M 23 wird unter Punkt 3. "Die zur Deckung benötigten Mittel ..." in Buchstabe b) angegeben, dass auch aus dem Projekt PD 5.001048 - Baugebiet am Eschbachtal Mittel in Höhe von 300.000,00 € zur Finanzierung der Umgestaltung Eschersheimer Landstraße .... abgezogen werden sollen. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, - wie sich der Abzug der erwähnten Mittel auf die Durchführung des Baugebietes "Am Eschbachtal(/ Harheimer Weg)" auswirkt. - welche zeitlichen Verzögerungen sich durch den Abzug der erwähnten Mittel für das Baugebiet sich ergeben. - wie und wann diese abgezogenen Mittel für das Baugebiet wieder ausgeglichen werden. Begründung: Auf Antrag des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße auch der Installation eines akustischen-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 10.02.2023, M 23 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3706 2023 1. Der Vorlage M 23 wird unter Hinweis auf die Vorlage OF 224/15 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 224/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Fußgängerampel BenGurionRing Einmündung Berner Straße

16.03.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.03.2023, OF 223/15 Betreff: Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße Vorgang: OM 4930/19 OBR 15; ST 2336/19; ST 875/20 Diese Woche wurde die technische Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße vorgenommen. Dabei wurde zwar die zusätzliche Installation eines akustischen Signals ("Klick") für Blinde und Sehbehinderte vorgesehen, aber wegen fehlender Gelder nicht umgesetzt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die notwendigen Gelder für die Installation des akustischen Signals bereitzustellen und die notwendigen Arbeiten in die Wege zu leiten. Begründung: Auf Antrag des Ortsbeirates 15 sollte mit der bereits 2019 vorgesehen technischen Erneuerung der Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße auch der Installation eines akustischen-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020). Viele Blinde und Sehbehinderte nutzen genau diese Ampel, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen oder arbeiten im Gewerbegebiet Nieder-Eschbach. Eine gefahrenfreie Querung der Straße Ben-Gurion-Ring an dieser oder anderer Stelle ist nicht möglich. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 28.02.2023, OF 220/15 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3704 2023 1. Die Vorlage OF 220/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 223/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 223/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule endlich beenden, Kindern Raum zum Lernen geben

28.02.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 216/15 Betreff: Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule endlich beenden, Kindern Raum zum Lernen geben Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten, 1. was bislang unternommen wurde, um der Raumnot der örtlichen Grundschule entgegenzuwirken; 2. welche, anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 04.11.2022 angekündigten Versprechungen zur Linderung der Raumnot, bislang umgesetzt wurden. Begründung: Anlässlich des Besuchs von Bildungsdezernentin Frau Sylvia Weber in der Ortsbeiratssitzung des Ortsbeirats 15 am 04.11.2022, wurde in der Bürgerfragestunde intensiv über die Raumnot an der Michael-Grzimek-Schule berichtet. Die eigentlich 3-zügige Schule ist mittlerweile vier bis fünf-zügig. Die Fachräume sind zu Klassenräumen umgewandelt worden, was den Kindern Raum zum Lernen und den Lehrerinnen und Lehrern Raum zum Lehren nimmt. Frau Weber hatte anlässlich ihres Besuchs in Aussicht gestellt zu prüfen, ob in dem kleineren der beiden angemieteten Gebäude am Ben-Gurion-Ring eine zweite Grundschule eingerichtet werden kann. Frau Weber führte aus, dass dies besser sei, als die Michael-Grzimek-Grundschule irgendwann in der Zukunft mit weiteren Containern aufzustocken. Dem stimmen wir zu! Jetzt ist es an der Zeit den Versprechungen Taten folgen zu lassen. Denn der nächste fünf-zügige Jahrgang steht für das kommende Schuljahr schon in den Startlöchern. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 8 Beschluss: Auskunftsersuchen V 639 2023 Die Vorlage OF 216/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße

28.02.2023 | Aktualisiert am: 03.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.02.2023, OF 220/15 Betreff: Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße Vorgang: OM 4930/19 OBR 15; ST 2336/19; ST 875/20 Die Fußgängerampel Ben-Gurion-Ring Einmündung Berner Straße (Höhe Hausnummer Ben-Gurion-Ring 21) sollte bereits 2019 aus Altersgründen ausgetauscht werden. Auf Antrag des Ortsbeirates sollte damit auch die Installation eines Klick-Signals für Blinde und Sehbehinderte einhergehen (siehe OF 223/2019 bez. OM 4930/2019 und ST 875/2020), da viele Blinde und Sehbehinderte genau diese Ampel nutzen, um die Supermärkte Lidl und Aldi sowie die Firmen Ikea, Sunflower und auch McDonalds zu erreichen. Die taktilen Bodenplatten wurden mittlerweile entgegen der Angabe in der ST 875 verlegt. Der Ortsbeirat wird gebeten zu beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den Austausch der Fußgängerampel inklusive Installation des Klick-Signals demnächst vorzunehmen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 16.03.2023, OF 223/15 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 16.08.2019, OM 4930 Stellungnahme des Magistrats vom 16.12.2019, ST 2336 Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2020, ST 875 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 19. Sitzung des OBR 15 am 17.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3704 2023 1. Die Vorlage OF 220/15 wird durch die Annahme der Vorlage OF 223/15 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 223/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 8

Aufnahme Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“

03.02.2023 | Aktualisiert am: 12.04.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.02.2023, OF 257/8 Betreff: Aufnahme Nordweststadt ins Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" Im Jahr 2020 wurden die Verwaltungsvereinbarungen zu Programmen der Städtebauförderung neu strukturiert. Aus "Soziale Stadt" wurde "Sozialer Zusammenhalt". Dieses Bund-Länder-Förderprogramm verfolgt die Ziele, die Wohn- und Lebensqualität sowie die sozialräumlichen Infrastrukturen in den Quartieren zu erhöhen, um somit die Integration aller Bevölkerungsgruppen zu unterstützen und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft zu stärken. Die Finanzhilfen können für städtebauliche Gesamtmaßnahmen und zur Stabilisierung der Stadt- und Ortsteile eingesetzt werden, die "auf Grund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der darin lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt sind" (vgl. § 171e BauGB). Aus dem "Monitoring 2021 zur sozialen Segregation und Benachteiligung in Frankfurt am Main" geht eindeutig hervor, dass die Stadtbezirken 432 und 482, in denen die Nordweststadt zu größten Teilen liegt, deutlich hinter dem gesamtstädtischen Durchschnitt zurückbleiben. Stadtbezirk 482 liegt sogar auf Platz 11 der Stadtbezirke mit dem höchsten Benachteiligungsindex. Vor allem die Kinder- und Altersarmut sowie die Arbeitslosendichte sind hier beinahe doppelt so hoch wie im gesamtstädtischen Vergleich. Verschärfend kommt nun die seit Herbst letzten Jahres hohe Inflationsrate und der starke Anstieg von Lebensmittel- und Energiepreisen hinzu, die im Monitoring aus dem Jahr 2021 noch gar nicht mit eingeflossen sind. Auch die Bausubstanz der Großsiedlung, die größtenteils aus den frühen 1960er Jahren stammt, ist vielerorts in die Jahre gekommen und macht besonders aus energetischen Gesichtspunkten ein Aufwertung nötig, bei der aber die Bewohner:innen der bestehenden Wohnungen vor einem Anstieg der Mietkosten geschützt werden müssen. Die Grün- und Freiräume sind zwar quantitativ hervorragend, lassen jedoch an Qualität vermissen und sind zum Teil verwahrlost. Auch der Anschluss an das öffentliche Verkehrsnetz sowie das Angebot kleinräumiger Versorgungsinfrastrukturen ist mangelhalft. Im Anschluss an das existierende Programm "Aktive Nachbarschaft" und in enger Zusammenarbeit mit dem bereits bestehenden Quartiersmanagement soll der integrative Ansatz des Förderprogramms "Sozialer Zusammenhalt" die in die Jahre gekommene Siedlung gemeinsam mit ihren Bewohner:innen zu einem lebenswerten Quartier mit positiver Ausstrahlung nach innen und außen transformieren. Der Ortsbeirat sieht neben der langfristigen Sicherung des geförderten Wohnraumbestands, großes städtebauliches Potenzial für die Qualifizierung und Aufwertung der Grün- und Freiflächen zu hochwertigen Begegnungsräumen mit vielfältigen klimaschützenden Funktionen. Zudem können die Menschen in ihren Nachbarschaften sozial gestärkt, die lokale Identität und die interkulturelle Integration gefördert sowie die öffentliche Wahrnehmung auf die Siedlung positiv geprägt werden. Als gutes Frankfurter Vergleichsprojekt für die Wirkung des "Sozialer Zusammenhalt"-Förderprogramms kann der Ben-Gurion-Ring in Bonames genannt werden, der bereits Ende 2015 in das Programm aufgenommen wurde und bei dem seitdem ein positiver Wandel deutlich erkennbar ist. Dies vorangestellt wird der Magistrat um Prüfung und Stellungnahme gebeten: 1. Kommen die Nordweststadt oder signifikante Teilbereiche für eine Aufnahme in das Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" in naher Zukunft in Frage? 2. Sollte die Prüfung von Punkt 1 positiv ausfallen: Wie und wann können die nötigen Schritte für die Aufnahme in das Bund-Länder-Programm sowie die räumliche Festlegung als Maßnahmegebiet nach § 171 e Absatz 3 BauGB, als Sanierungsgebiet nach § 142 BauGB oder als Erhaltungsgebiet nach § 172 BauGB eingeleitet werden? 3. Kommt der Magistrat nach umfassender Untersuchung von Punkt 1 zu dem Schluss, dass eine Aufnahme der Nordweststadt in das Bund-Länder-Programm "Sozialer Zusammenhalt" zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich ist, so bittet der Ortsbeirat um eine ausführliche Begründung und um Bericht, welche Maßnahmen stattdessen unternommen werden können, um den vergleichsweise hohen Benachteiligungsindex und somit die sich verschärfenden Missstände, die die Bewohner:innen der Nordweststadt zunehmend belasten, zukünftig zu senken. Wie können in der Nordweststadt gleichwertige Lebensverhältnisse im Vergleich zu den anderen Stadtteilen im Ortsbezirk geschaffen, die Integration aller Bevölkerungsgruppen unterstützt und den Zusammenhalt in der Nachbarschaft gestärkt werden? Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.03.2023, OF 273/8 Beratung im Ortsbeirat: 8 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des OBR 8 am 23.02.2023, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 257/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des OBR 8 am 23.03.2023, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3811 2023 1. Die Vorlage OF 257/8 wird für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 273/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 10

Was bringt der neue Schulentwicklungsplan sowie die zweite IGS den Menschen im Ortsbezirk 10?

22.11.2022 | Aktualisiert am: 28.02.2023

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.11.2022, OF 467/10 Betreff: Was bringt der neue Schulentwicklungsplan sowie die zweite IGS den Menschen im Ortsbezirk 10? Vorgang: OM 177/21 OBR 10; ST 1845/21; ST 657/22 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Die Ortsvorsteherin wird gebeten, die Schuldezernentin in eine Sitzung des Ortsbeirates 10 im Januar 2023 oder im Februar 2023 zum Thema "Was bringt der neue SEP sowie die zweite IGS den Menschen im Ortsbezirk 10?" einzuladen. Sollte die Schuldezernentin nicht zusagen beziehungsweise teilnehmen können, wird die Ortsvorsteherin gebeten, zu einer entsprechenden öffentlichen Anhörung des Ortsbeirates 10 einzuladen - mit dem gebotenen Respekt bitte noch vor der anstehenden OB-Wahl. Dabei sollen die vielen offenen Fragen unter anderem zu den jeweiligen Planungen, zu den Grundstücken, zu Verkehrserfordernissen sowie zum etwaigen Zeitplan geklärt werden. Ferner sollen für den Ortsbezirk 10 wichtige Fragen zu dem bisher noch nicht realisierten Gymnasium für den Norden sowie zu dem ebenfalls noch final zu klärenden Schulstandort im Ben-Gurion-Ring (die erbetene öffentliche Vorstellung im Ortsbeirat 10 steht leider noch immer seit der OM 177 vom 1.6.2021 aus) beantwortet werden, die letztlich auch im Zusammenhang mit der offenen Frage der etwaigen zweiten IGS in Preungesheim stehen. Begründung: Ein Hinauszögern oder Aussitzen der bisher fehlenden wichtigen Antworten und Informationen zu den Planungsgrundlagen für den Ortsbezirk 10 insgesamt zum neuen Schulentwicklungsplan und insbesondere zu der etwaigen zweiten Integrierten Gesamtschule in Preungesheim bis nach der OB-Wahl im März 2023 sollte vermieden werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 24.10.2022, OF 448/10 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 01.06.2021, OM 177 Stellungnahme des Magistrats vom 11.10.2021, ST 1845 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 657 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 11 Es besteht Einvernehmen, dass zu diesem Thema eine öffentliche Anhörung stattfinden soll. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, dieses in die Wege zu leiten. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3223 2022 Anregung an den Magistrat OM 3224 2022 1. Die Vorlage OF 448/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 467/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Vorlage OF 468/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 4. Die Vorlage OF 469/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. CDU, SPD, LINKE. und AfD gegen GRÜNE und FDP (= Ablehnung) 17. Sitzung des OBR 10 am 10.01.2023, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 448/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Vorlage OF 467/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 18. Sitzung des OBR 10 am 07.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: 1. Die Vorlage OF 448/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 467/10 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Umsetzung Schulentwicklungsplan im Ortsbezirk 10

25.10.2022 | Aktualisiert am: 14.12.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.10.2022, OF 462/10 Betreff: Umsetzung Schulentwicklungsplan im Ortsbezirk 10 Die Fortschreibung des Schulentwicklungsplans weist wichtige und dringliche Schulentwicklungsprojekte für den Ortsbezirk 10 aus, etwa die Übersiedlung des Gymnasiums Nord in den Ortsbezirk, die Schaffung einer weiteren Gesamtschule und eine weitere Grundschule für Bonames. Gleichzeitig stehen am Ben-Gurion-Ring von der Stadt für den Schulbetrieb beschaffte Liegenschaft seit geraumer Zeit zu hohen Kosten leer. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie der genaue Zeitplan der Umsetzung zur Deckung dieser Schul-Bedarfe im Ortsbezirk 10 in Umsetzung des Schulentwicklungsplans aussieht. Begründung: Der Ortsbezirk 10 weist mit der Carlo-Mierendorff-Schule gerade eine weiterführende Schule auf und ist durch seine vielen Neubaugebiete ein Ortsbezirk mit besonders vielen zu beschulenden Kindern. Deshalb ist ein genauer Zeitplan für die Umsetzung des Schulentwicklungsplans für den Ortsbezirk 10 besonders wichtig. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 10 am 08.11.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Die Vorlage OF 462/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 16. Sitzung des OBR 10 am 06.12.2022, TO I, TOP 13 Die CDU-Fraktion stellt den Änderungsantrag, dass der Tenor den folgenden Wortlaut erhalten soll: "Der Magistrat möge prüfen und berichten, wie der genaue Zeitplan der Umsetzung zur Deckung welcher konkreten Schulbedarfe im Ortsbezirk 10 und weiterer in Umsetzung des Schulentwicklungsplanes aussieht." Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3225 2022 1. Der Änderungsantrag der CDU-Fraktion wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 462/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und AfD gegen CDU (= Annahme); LINKE (= Enthaltung) zu 2.: GRÜNE, SPD, FDP und AfD gegen CDU (= Ablehnung); LINKE (= Enthaltung)

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Überdachung für die Haltestelle „Ben-Gurion-Ring West“

19.10.2022 | Aktualisiert am: 30.11.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2022, OF 195/15 Betreff: Überdachung für die Haltestelle "Ben-Gurion-Ring West" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass die Bushaltestelle Ben-Gurion-Ring West der Line 29 in Richtung Nordwestzentrum überdacht wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 15. Sitzung des OBR 15 am 04.11.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3045 2022 Die Vorlage OF 195/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten

22.09.2022 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.09.2022, OF 182/15 Betreff: Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring/Am Martinszehnten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zeitnah einen Sachstandsbericht zum Verkehrskreisel Ben-Gurion-Ring / Am Martinszehnten dem Ortsbeirat 15 vorzulegen. Darüber hinaus möge der Magistrat prüfen und berichten, ob Mittel aus dem Programm "Sozialer Zusammenhalt" herangezogen werden können, wenn keine Finanzmittel aus dem allgemeinen Haushalt bereitsehen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 17 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2852 2022 Die Vorlage OF 182/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Sanierung von Berner Straße und Genfer Straße

21.09.2022 | Aktualisiert am: 18.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.09.2022, OF 181/15 Betreff: Sanierung von Berner Straße und Genfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Planung für die Sanierung der Berner Straße und Genfer Straße dem Ortsbeirat vorzustellen. Insbesondere ist der Ortsbeirat an den Überlegungen zu einer Begrünung interessiert. Begründung: Das Gewerbegebiet um die Berner Straße und Genfer Straße ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen sind überwiegend nicht begrünt. Eine Begrünung würde helfen, die dort herrschenden hohen Temperaturen zu senken und damit die Lebensqualität der im Gewerbegebiet Beschäftigten zu erhöhen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 14. Sitzung des OBR 15 am 07.10.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2851 2022 Die Vorlage OF 181/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor und die Begründung gestrichen werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Anregung Ortsbeirat 12

Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“

09.09.2022 | Aktualisiert am: 31.05.2023

S A C H S T A N D : Anregung vom 09.09.2022, OA 237 entstanden aus Vorlage: OF 242/12 vom 17.05.2022 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: OM 1735/22 OBR 12; B 97/22; ST 1565/22 Zwischenbescheid des Magistrats vom 03.01.2023 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 wurde zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben. Aufgrund der Stellungnahme vom 04.07.2022, ST 1565, wurde die Einrichtung einer dauerhaften Endhaltestelle oder Wendeschleife abgelehnt. Mit der Anregung vom 18.02.2022, OM 1735, wurde jedoch nur eine Verlängerung bis zum Frankfurter Berg beantragt. Daher ist es jetzt erst recht notwendig, über die Buslinien 29 oder 24 eine Verbindung von Kalbach zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" einzurichten. Die Stadtverordnetenversammlung möge daher beschließen: Der Magistrat wird gebeten, gemäß Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und "Eschersheim Bahnhof" am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf den Bericht B 97 einzurichten. Begründung: Da im Zuge des vierspurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 18.02.2022, OM 1735 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Stellungnahme des Magistrats vom 04.07.2022, ST 1565 Bericht des Magistrats vom 26.05.2023, B 221 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Beratung im Ortsbeirat: 10 Versandpaket: 14.09.2022 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 10.10.2022, TO I, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 237 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) 14. Sitzung des OBR 10 am 11.10.2022, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage OA 237 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.02.2023, TO I, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 237 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG gegen FRAKTION (= Fristverlängerung um 48 Monate) Beschlussausfertigung(en): § 2303, 11. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 10.10.2022 § 2927, 15. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.02.2023

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 10

Zebrastreifen an der Haltestelle „Kalbach“

30.08.2022 | Aktualisiert am: 23.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.08.2022, OF 374/10 Betreff: Zebrastreifen an der Haltestelle "Kalbach" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob durch das Anbringen von einem Zebrastreifen am oberen Kalbacher Weg von der Grünanlage zur Haltestelle Kalbach (s. Screenshot) der Weg für zu Fuß gehende sicherer wird. (Quelle: Geoportal) Begründung: Durch die Einmündung des Weges aus dem Grünzug nördlich des Ben-Gurion-Rings entsteht sehr viel Fußgängerverkehr zur Haltestelle Kalbach, welcher keinen geregelten Übergang hat. Ein Zebrastreifen würde Abhilfe schaffen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 10 am 13.09.2022, TO II, TOP 1 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2690 2022 Die Vorlage OF 374/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße erneuern, attraktiver gestalten und aufwerten

29.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.08.2022, OF 164/15 Betreff: Spiel- und Bolzplatz Gladiolenstraße erneuern, attraktiver gestalten und aufwerten Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, eine konzeptionelle Planung hinsichtlich einer Erneuerung und attraktiveren Gestaltung mit Spielgeräten für Kinder von 6 bis 14 Jahren, unter Einbeziehung der Kinderbeauftragten, erstellen zu lassen und diese dem Ortsbeirat vorzustellen. Ziel des Konzeptes soll eine Aufwertung und altersgerechte Gestaltung mit attraktiven Spielanlagen des vorhandenen Spielplatzes an der Gladiolenstraße unweit der bebauten Fläche der KITA Gladiolenstraße sein. Nach Verabschiedung des Konzeptes sind ausreichend Mittel zur Umsetzung aus dem laufenden Haushalt bereit zu stellen. Begründung: Der Spielplatz Gladiolenstraße schreit aufgrund veralteter und teilweise defekter Spielgeräte nach einer umfassenden Aufwertung und soll auch für Kinder im Alter von 6-14 attraktiver sein. Es gibt dort kaum altersgerechte nutzbare Spielgeräte. Für diese Altersgruppe gibt es zudem wenige wohnortnahe Spielplätze, die zum Verweilen einladen. Der Ortsbeirat hat mit der Erstellung von Gestaltungskonzepten mit späterer Ausführung zuletzt für den Spielplatz am See innerhalb der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring sehr gute Erfahrungen gemacht. Dies soll jetzt auch für diesen Standort durchgeführt werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2725 2022 Die Vorlage OF 164/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße

18.08.2022 | Aktualisiert am: 27.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2022, OF 161/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Begrünung Gewerbegebiet Berner Straße und Genfer Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen, ob in den Straßen Berner Straße und Genfer Straße eine Begrünung des öffentlichen Raums möglich ist und ggf. eingeplant und umgesetzt werden kann. Begründung: Das Gewerbegebiet um die Berner Straße und Genfer Straße ist nahezu vollständig versiegelt. Die Flächen sind überwiegend nicht begrünt. Durch die versiegelten Flächen (insbesondere durch Beton und Asphalt) entsteht gerade im Sommer eine die allgemeine Tagestemperatur übersteigende Wärme, die der Wind aus südlicher/südwestlicher Richtung (die im Sommer vorherrschende Windrichtung) in das Wohngebiet um den Ben-Gurion-Ring und die Homburger Landstraße herum und in den alten Ortskern nach Nieder-Eschbach trägt. Eine Begrünung des öffentlichen Raums würde dazu beitragen, die Wärmeabstrahlung des Gewerbegebietes zu verringern. Die Finanzierung mag mit Hilfe der aktuell aufgestockten Fördergelder für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsprojekte um weitere 5,4 Millionen Euro (laut Pressemitteilung des Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz vom 18.08.2022) gestemmt werden. Besonders bei der Berner Straße ist eine Grünplanung im Rahmen der vorgesehenen Grundsanierung zeitnah und kostengünstig umzusetzen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 13. Sitzung des OBR 15 am 16.09.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 161/15 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, 2 SPD, 1 BFF und FDP gegen GRÜNE (= Annahme); 2 SPD und 1 BFF (= Enthaltung)

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Illegale Abladung von Müll im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring vor den Hausnummern 2, 14, 36 und 88 verhindern

15.06.2022 | Aktualisiert am: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.06.2022, OF 153/15 Betreff: Illegale Abladung von Müll im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring vor den Hausnummern 2, 14, 36 und 88 verhindern Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit der GWH Wohnungsbaugesellschaft mbH Hessen und der Vonovia Immobilien Treuhand GmbH den entsprechenden Hausanschriften einen festgelegten, umzäunten oder ummauerter Müllplatz zuzuweisen, der ausschließlich von den berechtigten Mietern genutzt werden kann. Begründung: Die illegale Abladung von Müll durch Ortsfremde ist im Bereich der Siedlung Ben-Gurion-Ring vor den Hausnummern 2, 14, 36 und 88 zunehmend ein Problem. Immer wieder wird von Anwohnern beobachtet, dass ortsfremde Kleinlaster die Müllcontainer mit ihren Abfällen füllen. Dies führt zum Ärger der Mieter dazu, dass diese bereits nach kurzer Zeit übervoll sind, so dass die eigentlich Berechtigten ihren Müll nicht mehr loswerden können. Die Nebenkosten in der Siedlung sind im Verhältnis zur Miete sehr hoch. Es ist den Mietern auf Dauer nicht zu vermitteln, dass sie für etwas zahlen sollen, was sie nicht nutzen können. Abhilfe könnte dadurch geschaffen werden, dass die Müllcontainer umzäunt und nur den Berechtigten zugänglich gemacht werden. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2520 2022 Die Vorlage OF 153/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Anbringung von zwei größeren Mülltonnen am Spielplatz Ben-Gurion-Ring Nord

27.05.2022 | Aktualisiert am: 19.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2022, OF 150/15 Betreff: Anbringung von zwei größeren Mülltonnen am Spielplatz Ben-Gurion-Ring Nord Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Nieder-Eschbach am Spielplatz Ben-Gurion-Ring Nord, gegenüber des Bügelsees zwei größere und vor Krähen sichere Mülltonnen anzubringen (siehe Bild 1). Die Anwohner*innen sind bemüht, ihren Abfall zu entsorgen, doch leider sind die Kapazitäten der aktuellen Mülltonnen nicht ausreichend (siehe Bilder 2 und 3). Ferner entleeren Vögel die Tonnen auf der Suche nach Nahrung und verteilen den Müll auf dem Rasen (aktuell Krähen und Wildgänse). Bild 1 Bild 2 Bild 3 (Bilder: Sabine Klopp) Begründung: Es handelt sich bei dem angegebenen Ort um einen beliebten Treffpunkt für Jung und Alt. Die Covid Zeit hat uns bewiesen, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene einen Treffpunkt an der frischen Luft brauchen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des OBR 15 am 08.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2519 2022 Die Vorlage OF 150/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 12

Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station „Frankfurter Berg“

17.05.2022 | Aktualisiert am: 16.09.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.05.2022, OF 242/12 Betreff: Buslinie 29 neben Hilgenfeld auch zur S-Bahn-Station "Frankfurter Berg" Vorgang: B 97/22 Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Da die ursprünglich für den Dezember 2021 vorgesehene Veränderung der Linienführungen der Buslinien 28 und 29 zeitlich auf frühestens Dezember 2023 geschoben wurde, möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ richte eine weitere Haltestelle zwischen Hilgenfeld und Eschersheim Bahnhof am Frankfurter Berg unter Bezugnahme auf die B 97 ein. Begründung: Da im Zuge des 4 spurigen Gleisausbaus der S-Bahn Richtung Friedberg eine neue Bushaltestelle errichtet wurde, die von beiden Richtungen gut erreichbar ist, kann dort mit einem kleinen Schwenk vom Hilgenfeld zum Eschersheimer Bahnhof ohne große zeitliche Verzögerungen ein attraktiver Anschluss auch für Kalbach an den ÖPNV Richtung Hauptbahnhof und u. a. Friedberg erreicht werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 23.08.2022, OF 262/12 dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 11. Sitzung des OBR 12 am 03.06.2022, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage OF 242/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 12. Sitzung des OBR 12 am 01.07.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: Die Vorlage OF 242/12 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 13. Sitzung des OBR 12 am 09.09.2022, TO I, TOP 6 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Richter gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung OA 237 2022 1. Die Vorlage OF 242/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Die Vorlage OF 262/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 15

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

29.04.2022 | Aktualisiert am: 25.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.04.2022, OA 185 entstanden aus Vorlage: OF 134/15 vom 06.04.2022 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: M 151/20; OA 619/20 OBR 15; Beschl. der Stv.-V., § 7283/21; OA 163/22 OBR 15; ST 830/22 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, zur Vorlage M 151, Gewerbeflächenentwicklungsprogramm, wird insofern abgeändert, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes "Züricher Straße" im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats vom 23.10.2020, OA 619, wurde dies bereits beantragt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist ein halbes Jahr später erfolgt. Wenn jetzt anderthalb Jahre später der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 830, darauf verweist, dass der Magistrat als Exekutive an die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung gebunden sei und eine Rücknahme oder Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, nicht erfolgt sei, mutet dies merkwürdig an. Denn hätte man sich nicht anderthalb Jahre Zeit gelassen mit der Beantwortung, dann wäre der Beschluss noch nicht in der Welt gewesen. Es war genug Zeit, sich mit den Argumenten des Ortsbeirats auseinanderzusetzen, was offenbar nicht gewünscht war. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 830 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Versandpaket: 04.05.2022 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 31.05.2022, TO I, TOP 94 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 185 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 9. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 05.07.2022, TO I, TOP 30 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 185 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 14.07.2022, TO II, TOP 43 Beschluss: Die Vorlage OA 185 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 2020, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 14.07.2022 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

06.04.2022 | Aktualisiert am: 04.05.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 06.04.2022, OF 134/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm: Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: OA 619/20 OBR 15; ST 830/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, zur Vorlage M 151, wird insofern abgeändert, als dem Gewerbeflächenentwicklungsprogramm lediglich unter der Maßgabe zugestimmt wird, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Begründung: In der Anregung des Ortsbeirats vom 19.10.2020, OA 619, wurde dies bereits beantragt. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist ein halbes Jahr später erfolgt. Wenn jetzt anderthalb Jahr später der Magistrat in seiner Stellungnahme vom 25.03.2022, ST 830, darauf verweist, dass der Magistrat als Exekutive an die Beschlusslage der Stadtverordnetenversammlung gebunden sei. Eine Rücknahme oder Änderung des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021, § 7283, nicht erfolgt sei, mutet dies merkwürdig an. Denn hätte man sich nicht anderthalb Jahr Zeit gelassen mit der Beantwortung, dann wäre der Beschluss noch nicht in der Welt gewesen. Es war genug Zeit, sich mit den Argumenten des Ortsbeirats auseinanderzusetzen, was offenbar nicht gewünscht war. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 830 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 10. Sitzung des OBR 15 am 29.04.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung OA 185 2022 Die Vorlage OF 134/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Vorlage OA 163/22 in den Vorgang aufgenommen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 15

Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße

18.03.2022 | Aktualisiert am: 25.08.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 18.03.2022, OA 163 entstanden aus Vorlage: OF 122/15 vom 03.03.2022 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße Vorgang: M 151/20; M 154/20; NR 1368/21 CDU/SPD/GRÜNE; Beschl. d. Stv.-V., 7283/21; OA 15/21 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu der Vorlage NR 1368 (§ 7283 vom 04.03.2021) wird aufgehoben. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, die Passagen, die sich mit dem Standort "Züricher Straße" befassen, in der Vorlage M 151 (Überschrift "Neue Gewerbegebiete") entsprechend zu ändern, die Punkte I, II, III und V der Vorlage M 154 (Umsetzung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach) umgehend zu realisieren sowie die Punkte IV und VI der Vorlage (Prüfen eines Gewerbegebietes) ersatzlos zu streichen. 3. Etwaige bereits begonnene Prüfungen und Planungen in Bezug auf ein Gewerbegebiet sind einzustellen. Begründung: Die Frankfurter Rundschau und die Frankfurter Neue Presse berichteten anlässlich der 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022 in ihren Ausgaben vom 09.03.2022 bzw. 10.03.2022 jeweils darüber, dass die Koalition die Planungen für ein Gewerbegebiet in der Nähe des Bad Homburger Kreuzes aufgebe. Unter der Annahme, dass die Berichterstattung auch den tatsächlichen Willen der Koalition wiedergibt, bleibt die Aufhebung des Beschlusses zu der Vorlage NR 1368 vom 04.03.2021, § 7283, sowie die Streichung der Passagen in den Vorlagen M 151 und M 154, die sich mit der Prüfung und Planung eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" befassen, zu beschließen, um der Aufgabe etwaiger Planungen auch sichtbar für alle Ausdruck zu verleihen. Der Ortsbeirat hatte mit der interfraktionellen Anregung vom 07.05.2021, OA 15, bereits beschlossen, dass die Stadtverordnetenversammlung die Rücknahme der Vorprüfungsplanung für ein Gewerbegebiet am Standort "Züricher Straße" beschließen möge. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 11.11.2021 hierzu beschlossen, die Vorlage OA 15 werde im vereinfachten Verfahren erledigt. Damit sind die Prüfungs- und Planungsaufträge in den Vorlagen M 151 und M 154 jedoch noch nicht erledigt und noch wirksam, während sich die Aufforderung des Ortsbeirates 15 indessen erledigt hat, sodass der Antrag zu wiederholen ist, um eine Rücknahme der Prüfungen und Planungen hinsichtlich eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" zu erreichen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Anregung vom 29.04.2022, OA 185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Ausschuss für Klima- und Umweltschutz Versandpaket: 23.03.2022 Beratungsergebnisse: 7. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.04.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Entscheidung über die Vorlage OA 163 wird auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION 7. Sitzung des Ausschusses für Klima- und Umweltschutz am 28.04.2022, TO I, TOP 34 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Klima- und Umweltschutz die Beratung der Vorlage OA 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG 7. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 03.05.2022, TO I, TOP 39 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau die Beratung der Vorlage OA 163 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 10. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.05.2022, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.05.2022, TO II, TOP 59 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 11. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.06.2022, TO I, TOP 9 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 163 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) und BFF-BIG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.06.2022, TO II, TOP 39 Beschluss: Die Vorlage OA 163 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, AfD und Volt gegen CDU (= vereinfachtes Verfahren) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1709, 12. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.05.2022 § 1874, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.06.2022 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße

03.03.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Planung und Vorprüfung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße Vorgang: M 151/20; M 154/20; OA 15/21 OBR 15 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu Nr.1368/2021 vom 04.03.2021 aufzuheben, den Magistrat aufzufordern, die Passagen, die sich mit dem Standort "Züricher Straße" befassen, in der Vorlage M 151/2020 (Überschrift "Neue Gewerbegebiete") entsprechend zu ändern, die Punkte I, II, III und V der Vorlage M 154/2020, (Umsetzung des GrünGürtel-Parks Nieder-Eschbach) umgehend zu realisieren sowie die Punkte IV und VI der Vorlage (Prüfen eines Gewerbegebietes) ersatzlos zu streichen, etwaige bereits begonnene Prüfungen und Planungen in Bezug auf ein Gewerbegebiet einzustellen. Begründung: Die Frankfurter Rundschau und die Frankfurter Neue Presse berichteten anlässlich der 5. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 08.02.2022 in ihren Ausgaben vom 09.03.2022 bzw. 10.03.2022 jeweils darüber, die Koalition gebe die Planungen für ein Gewerbegebiet in der Nähe des Bad Homburger Kreuzes auf. Unter der Annahme, dass die Berichterstattung auch den tatsächlichen Willen der Koalition wiedergibt, bleibt die Aufhebung des Beschlusses zu Nr. 1368/2021 vom 04.03.2021 sowie die Streichung der Passagen in den Vorlagen M 151/2020 und M 154/2020, die sich mit der Prüfung und Planung eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" befassen, zu beschließen, um der Aufgabe etwaiger Planungen auch sichtbar für alle Ausdruck zu verleihen. Der Ortsbeirat hatte mit dem am 07.05.2021 interfraktionell beschlossenen Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 (übergegangen in OA 15/2021), bereits beschlossen, die Stadtverordnetenversammlung möge die Rücknahme der Vorprüfungsplanung für ein Gewerbegebiet am Standort "Züricher Straße" beschließen. Die Stadtverordnetenversammlung hat in der Sitzung vom 11.11.2021 hierzu beschlossen, die Vorlage OA 15/2021 werde im vereinfachten Verfahren erledigt. Damit sind die Prüfungs- und Planungsaufträge in den Vorlagen M 151/2020 und M 154/2020 jedoch noch nicht erledigt und noch wirksam, während sich die Aufforderung des Ortsbeirates 15 indessen erledigt hat, so dass der Antrag zu wiederholen ist, um eine Rücknahme der Prüfungen und Planungen hinsichtlich eines Gewerbegebietes am Standort "Züricher Straße" zu erreichen. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung OA 163 2022 Die Vorlage OF 122/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk Straße

03.03.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 03.03.2022, OF 124/15 Betreff: Baubeginn des Verkehrskreisels an der Homburger Landstraße/Berner Straße/Heinrich-Berbalk Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat 15 über die Bauarbeiten am geplanten Kreisel an der Homburger Landstraße, Berner Straße und Heinrich-Berbalk Straße zu informieren. - Wann wird der Baubeginn sein? - Werden die direkten Anwohner zeitnah vorab informiert? - Werden Ausfahrten und Einfahrten von Privat-Grundstücken freigehalten? - Mit welcher zeitlichen Planung rechnet der Magistrat für die Bauphase nach Start? Da es sich bei der Homburger Landstraße und Berner Straße um intensiv genutzte Pendlerstraßen handelt, wären frühzeitige Informationen an den Ortsbeirat 15 dringend zu empfehlen. Begründung: Anwohner in Nieder-Eschbach sind schon oft überrascht worden von baulichen Veränderungen der Straßen und konnten nicht mehr auf Ihre privaten Stellplätze einfahren. Auch die Grundstückseingänge waren teilweise schwer erreichbar. Wir beziehen uns auf den Bebauungsplan Nr. B516 aus dem Jahr 2016 Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1844 2022 Die Vorlage OF 124/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Unterflurbehälter für Altglas

22.02.2022 | Aktualisiert am: 05.07.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 131/15 Betreff: Unterflurbehälter für Altglas Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob im Ortskern und am Bügel Unterflurbehälter für Altglas aufgestellt werden können. Als Standort wird der Bereich in unmittelbarer Nähe der Supermärkte angeregt. Der Standort wird mit dem Ortsbeirat abgestimmt. Im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring sind bereits solche Unterflurbehälter im Rahmen des Förderprogramms Sozialer Zusammenhalt geplant. Hierbei stimmt der Magistrat nur solchen Standorten zu, bei denen kein öffentlicher Parkplatz verloren geht. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1849 2022 Die Vorlage OF 131/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD; BFF und FDP (= Enthaltung)

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Verkehrsspiegel Berner Straße/Ben-Gurion-Ring

22.02.2022 | Aktualisiert am: 31.03.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.02.2022, OF 128/15 Betreff: Verkehrsspiegel Berner Straße/Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Kreuzung Berner Str. / Ben-Gurion Ring (siehe Standort unten) einen Verkehrsspiegel für Linksabbieger anzubringen. Für die Maßnahme werden maximal 500 € aus dem Ortsbeiratsbudget bereitgestellt. Bei der Anbringung ist darauf zu achten, dass kein Parkplatz verloren geht. (google maps) Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 9. Sitzung des OBR 15 am 18.03.2022, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1847 2022 Die Vorlage OF 128/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Absatz gestrichen wird. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 12

Verlängerung der Buslinie 24

28.01.2022 | Aktualisiert am: 25.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2022, OF 169/12 Betreff: Verlängerung der Buslinie 24 Nach Vorstellung der neuen Nahverkehrsplanung der Stadt Frankfurt am Main 2025+ auf der Grundlage der M 163 vom 23.10.2020 mit der Änderung einer veränderten Linienführung der Buslinie 29 zum Hilgenfeld am 02.12.2020 ist festzustellen, dass im Hinblick auf die dort fehlende Bebauung die Linie 29 unverändert verkehrt. Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten in Abstimmung mit der TraffiQ zu prüfen und zu berichten, ob Buslinie 24, die von der U-Bahn-Station Kalbach das Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" bedient bis zur S Bahn Haltestelle Frankfurter Berg verlängert werden kann. Begründung: Aktuell besteht keine Verbindung von Kalbach, bzw. dem Gewerbegebiet "Am Martinszehnten" zur S-Bahn. Einzig mit längerem Fußweg ist von Kalbach kommend ein Umstieg in die Linie 27 zur S-Bahn möglich. Da die Linie 24 an der U-Bahn Station endet, könnte dort ein Umstieg sowohl aus Kalbach oder in einigen Bereichen von Bonames/Nieder-Eschbach (Ben-Gurion-Ring) über die Linie 29 zur S-Bahn Station Frankfurter Berg die Nutzung des ÖPNV attraktiver machen. Die OBR' e 10 und 15 sind hiervon in Kenntnis zu setzen. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 12 am 18.02.2022, TO I, TOP 11 Es dient zur Kenntnis, dass Herr Richter gemäß § 25 HGO an der Beratung und Abstimmung nicht teilgenommen und den Sitzungssaal verlassen hat. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1735 2022 Die Vorlage OF 169/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor wie folgt ergänzt wird: "Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, dass die Buslinie 29 auch nach dem Linientausch die S-Bahn-Station ‚Frankfurter Berg' als Zwischenhalt bedient." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Sichere Straßenquerung der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

28.01.2022 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.01.2022, OF 111/15 Betreff: Sichere Straßenquerung der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Berner Straße an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring für eine sichere Fußgängerquerung an der abgesenkten Bordsteinkante in der Höhe Berner-Straße 119 (Chinarestaurant) zu sorgen. Begründung: An genannter Einmündung sind Fußgänger stetig "auf der Flucht". Der abgesenkte Bürgersteig wird kaum als solcher erkannt, da er trotz generellen Halteverbotes zu 99% zugeparkt ist. Die Stelle wird u.a. von in der Nähe wohnenden älteren Menschen der gegenüber befindlichen Seniorenwohnanlage benutzt. Bewohner mit und ohne Behinderungen (Rollstühle, Rollatoren, Kinderwagen) benutzen diesen Übergang, um zu Restaurantbetrieben mit Mittagstisch und zu einem Gartenmarkt zu gelangen. Sie müssen oft gefährliche Umwege über die Fahrbahn in Kauf nehmen, bis sie eine Lücke zwischen den Falschparkern zum Gehweg nutzen können. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist diese Einmündung stark von Lastkraftwagen und Linienbussen frequentiert und zudem unübersichtlich. In der ST 1880 vom 19.10.2020 wird auf eine notwendige Verkehrszählung verwiesen, die sich aber durch die Pandemie verzögern könne (bis heute). Wir sind der Meinung, dass eine solche überflüssig ist, da die Anzahl gefährdeter Fußgänger keine Rolle spielen darf. Hier wird das absolute Halteverbot stetig missachtet und von der Verkehrsüberwachung anscheinend nicht geahndet. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1613 2022 Die Vorlage OF 111/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 CDU und 2 SPD

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Ziegelsteingabionen, bestehend aus Ziegelsteinen der alten Ziegelei in Nieder-Eschbach, im Freiraumkonzept Ben-Gurion-Ring berücksichtigen

26.01.2022 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 104/15 Betreff: Ziegelsteingabionen, bestehend aus Ziegelsteinen der alten Ziegelei in Nieder-Eschbach, im Freiraumkonzept Ben-Gurion-Ring berücksichtigen Wenn in diesem Jahr das 1250jährige Jubiläum von Nieder-Eschbach gefeiert wird, gehören zur Geschichte des Ortes auch die alte Ziegelei. Erst 2019 wurden an der Straße "An der alten Ziegelei" die Überreste eines Ringofens freigelegt. Alte Ziegelsteine wurden sichergestellt. Daher möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür Sorge zu tragen, dass die gefundenen Ziegelsteine der alten Ziegelei in Gabionen gefasst im Freiraumkonzept des Ben-Gurion-Ring in Seenähe berücksichtigt und mit einer Informationstafel zur Geschichte der alten Ziegelei versehen werden. Begründung: Nieder-Eschbach feiert im kommenden Jahr sein 1250jähriges Jubiläum. Zur Geschichte des Stadtteils gehört auch die alte Ziegelei. Die Vorrichtung zum Brennen von Ziegeln stammt aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Am 19.01.2022 wurde den interessierten Vertretern des Ortsbeirats das Freiraumkonzept für den Ben-Gurion-Ring vorgestellt. Das Konzept ist aus Sicht der CDU-Fraktion gelungen, sollte jedoch mit dem geschichtlichen Element der Ziegelsteingabionen mit Informationstafel angereichert werden. Es wäre im Jahr des 1250jähriges Jubiläum Nieder-Eschbachs passend, wenn der Magistrat die Berücksichtigung veranlassen würde. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1606 2022 Die Vorlage OF 104/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Satz der Begründung wie folgt lautet: "Nieder-Eschbach feiert in diesem Jahr sein 1250-jähriges Jubiläum." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern

26.01.2022 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 106/15 Betreff: Impfen, wo die Menschen leben: Impfkampagne und Impfangebote im Frankfurter Norden verbessern Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit dem Ziel, die Impfquote zu erhöhen, um die Corona-Pandemie zu bekämpfen, wird der Magistrat gebeten, die Impfkampagne in den nördlichen Stadtteilen deutlich zu intensivieren und in Ergänzung zu den bestehenden Impfangeboten folgenden Maßnahmen umzusetzen: 1. Mehr mobile Impfteams einsetzen, insbesondere für Menschen in den (dichtbesiedelten) Wohnsiedlungen (bspw. auch in Zusammenarbeit mit Quartiersmanagement, Beiräten, Vereinen und Institutionen vor Ort). 2. Die nördlichen Stadtteile stärker bei (niedrigschwelligen) Sonderaktionen berücksichtigen (bspw. den Impfexpress). 3. Einrichtung eines (längerfristigen) Impfzentrums im Frankfurter Norden prüfen (bspw. in leerstehenden Ladenlokalen oder in Saalbauten). In Nieder-Eschbach würden hierfür, die ehemalige Bäckerei an der Deuil-La-Barre-Straße und Gemeinschaftsräume in der Siedlung Ben-Gurion-Ring in Betracht kommen. 4. Informationsmaterial niedrigschwellig und mehrsprachig zur Verfügung stellen. Begründung: Unbestritten ist die Impfung ein wichtiger Baustein zur Bekämpfung der Corona-Pandemie. Es ist also nach wie vor wichtig, dass sich möglichst viele Menschen impfen lassen. Das betrifft die Erst- und Zweitimpfungen ebenso, wie die sog. Boosterimpfung. Wichtig ist dabei, es den Menschen möglichst einfach zu machen, sich zu informieren und sich impfen zu lassen. Entsprechend muss die Stadt Frankfurt im Rahmen ihrer Möglichkeiten alles unternehmen, um den Menschen schnelle und unkomplizierte Impfangebote zu machen und Informationsmaterial einfach und verständlich zur Verfügung zu stellen. In Frankfurt kann man sich derzeit im Impfzentrum an der Messe, bei Sonderimpfaktionen im gesamten Stadtgebiet und natürlich bei Haus- und Betriebsärzten impfen lassen. Doch nicht alle Menschen sind mobil und gerade in den nördlichen Stadtteilen ist nicht nur die Anbindung zur Messe bzw. nach Frankfurt nur eingeschränkt gegeben, auch die Versorgung mit Hausärzten ist teils unzureichend (insbesondere in den Wohnsiedlungen). Auch können die Hausärzte gar nicht alle Menschen erreichen. Und die Berücksichtigung der nördlichen Stadtteile bei Sonderimpfaktionen ist noch ausbaufähig. Für Impfangebote sollte ein "Konzept der kurzen Wege" gelten. Impfangebote und Informationen müssen zu den Menschen und nicht nur in die Stadtteile, in denen es eine gute Anbindung und/oder eine ausreichende Versorgung durch Arztpraxen und einen guten Zugang zu Informationen gibt. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1608 2022 Die Vorlage OF 106/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren

26.01.2022 | Aktualisiert am: 15.02.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.01.2022, OF 107/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Vorgang: V 57/21 OBR 15; ST 74/22 Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen erneut zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten erneut zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren und bis zur abschließenden Klärung der Angelegenheit keine neuen Ablehnungsbescheide zu erlassen. 2. Zeitnah Auskunft über folgende Fragen die ST 74 betreffend zu erteilen: a) Welche Schulleitung der Michael-Grzimek-Schule hat wann und auf welche Art und Weise in dem Schulwegplan den Weg "Homburger Landstraße" zwischen Bonames und Nieder-Eschbach als sicher benannt? b) Zu 1. Es wird um Erläuterung gebeten, wie der "sichere Schulweg" im Schulwegplan von 2015 nachzulesen sein soll. Die "lila" markierten Strecken sind im Schulwegplan in der Legende als "Fußweg" bezeichnet, während alle anderen möglichen Wege als "empfohlene Radwege" ausgewiesen sind. Allerdings ist hier nicht ersichtlich, dass der Fußweg keine Kriterien eines "gefährlichen Schulweges" erkennen lässt. Irgendeinen Weg müssen die Kinder ja nehmen. Dies sagt jedoch nichts über die Gefährlichkeit aus. c) Zu 2. und 3. Es wird um Erläuterung gebeten, welche Bebauungen nach 2015 auf dem Weg "Homburger Landstraße" vorgenommen wurden. Nach Kenntnis des Ortsbeirats hat sich nach 2015 keine derartige bauliche Veränderung ergeben, die die Einstufung nach dem Gesetz als "nicht mehr gefährlich" rechtfertigen würde. d) Zu. 3. Welche Kriterien/ Merkmale sind bei der Schulwegbegehung zugrunde gelegt worden? Mit welchen Schulwegen sind die Vergleiche angestellt worden? e) Zu 5 a) Warum sind bei einem derart wichtigen Thema zur Schulwegsicherheit anstelle einer Praktikantin nicht der Ortsbeirat, die Kinderbeauftragte und Vertreter der Schulen eingeladen worden? f) Zu 5 b) Was ist in der Stellungnahme mit der Aussage: "... auch im Hinblick auf das Gesamtbild "Stadt Frankfurt", um eine Ungleichbehandlung auszuschließen." konkret gemeint? g) Um welche Verwaltungsgerichtsentscheidung (mit Datum und Aktenzeichen) zur Maßgeblichkeit des Schulwegplans handelt es sich konkret? h) Warum sind die Ablehnungsbescheide erstmals 2020 erlassen worden, obwohl laut Stellungnahme bereits seit 2015 keine Gefährdung mehr vorliegt? 3. Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, eine Ortsbegehung zur Schulwegsicherheit gemeinsam mit dem Ortsbeirat, der Kinderbeauftragten und Vertretern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule durchzuführen. Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule erneut Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich seit 2015 nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.06.2021, V 57 Stellungnahme des Magistrats vom 14.01.2022, ST 74 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 8. Sitzung des OBR 15 am 11.02.2022, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 1609 2022 Die Vorlage OF 107/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 15

Jahresbericht Masterplan Industrie Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352

29.10.2021 | Aktualisiert am: 21.12.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 29.10.2021, OA 91 entstanden aus Vorlage: OF 79/15 vom 28.10.2021 Betreff: Jahresbericht Masterplan Industrie Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 Vorgang: OA 594/20 OBR 15; OA 596/20 OBR 15; OA 619/20 OBR 15; OA 15/21 OBR 15 1. Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 352 unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 352 wird mit der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung in dem Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden. Begründung: Nicht nur der Ortsbeirat, sondern auch die Mehrzahl der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hält ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht für angebracht. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 21.08.2020, OA 594 Anregung vom 21.08.2020, OA 596 Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Versandpaket: 03.11.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 23.11.2021, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 91 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 352 = Kenntnis, OA 91 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: 1. Die Vorlage B 352 dient zur Kenntnis. 2. a) Die Vorlage OA 91 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Tschierschke, Loizides, Paulsen, Ritter, Schwichtenberg, Nguyen und Pauli dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Volt und ÖkoLinX-ELF gegen LINKE., BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme); AfD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 984, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 20 21

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Jahresbericht Masterplan Industrie

28.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 28.10.2021, OF 79/15 Betreff: Jahresbericht Masterplan Industrie Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat stimmt der B 352 unter der Voraussetzung zu, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden. Begründung: Nicht nur der Ortsbeirat, sondern auch die Mehrzahl der Nieder-Eschbacher Bevölkerung hält ein Gewerbegebiet an dieser Stelle nicht für angebracht (s. a. OA 15/21, OA 594/20, OA 596/20,OA 619/20, OF 308/15 20) Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 01.10.2021, B 352 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 33 Vor der Abstimmung ändert die antragstellende Fraktion den Tenor wie folgt: "1. Der Ortsbeirat nimmt die Vorlage B 352/21 unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage B 352/21 wird unter der Maßgabe zur Kenntnis genommen, dass sämtliche Planungen, die das angedachte Gewerbegebiet auf Nieder-Eschbacher Gemarkung im Bereich Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee betreffen, umgehend eingestellt werden." Die Vorlage OF 79/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung OA 91 2021 1. Die Vorlage B 352 dient unter Hinweis auf OA 91 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 79/15 wird in der geänderten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße

02.10.2021 | Aktualisiert am: 15.11.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2021, OF 72/15 Betreff: Verlängerung der Grünphase der Fußgängerampel in der Berner Straße/Ecke Homburger Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Grünphase der Fußgängerampel an der Berner Straße / Ecke Homburger Landstraße für Fußgänger zu verlängern. Wir halten 6 bis 8 Sekunden zusätzlich hier für angemessen, so wird der Auto-, Bus- und Fahrradverkehr nicht nennenswert eingeschränkt. Begründung: Für gehbehinderte Menschen, Rollstuhlfahrer und sogar für Kinder ist die aktuelle knappe Zeitschaltung eine Herausforderung, um sicher auf die andere Straßenseite zu kommen. Die Sicherheit sollte hier Vorrang haben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 5. Sitzung des OBR 15 am 29.10.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 928 2021 Die Vorlage OF 72/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen

18.08.2021 | Aktualisiert am: 17.09.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.08.2021, OF 61/15 Betreff: Abgemeldete Fahrzeuge von öffentlichen Parkplätzen entfernen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der öffentliche Parkraum im Bereich der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring und im Bereich des Gewerbegebiets (Bernerstraße/ Genferstraße) wird regelmäßig auf abgemeldete Fahrzeuge hin überprüft. Die Fahrzeuge werden nach Ablauf der entsprechenden Frist entfernt. Begründung: Bewohner und Bewohnerinnen aus der Siedlung Ben-Gurion-Ring und Gewerbetreibende beschweren sich zunehmend darüber, dass immer mehr abgemeldete Fahrzeuge in den oben genannten Bereichen abgestellt werden. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 610 2021 Die Vorlage OF 61/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Weitere Spielgeräte für den Seespielplatz

16.06.2021 | Aktualisiert am: 14.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 16.06.2021, OF 48/15 Betreff: Weitere Spielgeräte für den Seespielplatz Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten, ob auf dem "Seespielplatz" in der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring neben der Seilbahn und neben der Reifenschaukel weitere, abwechslungsreiche Spielgeräte aufgestellt werden können. Ferner wird der Magistrat auch gebeten zu prüfen und zu berichten, ob für den Sandkasten sowie für die dazugehörigen Bänke ein Sonnenschutz in Form von Sonnenschirmen oder Sonnensegel installiert werden kann. Begründung: Der Seespielplatz am Weiher in der Wohnanlage ist gerade in den Sommermonaten sehr gut besucht und wird von immer mehr Kindern regelmäßig besucht. Die Kinder und die Eltern wünschen sich, dass das Spielplatz-Angebot dementsprechend auch erweitert wird. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 423 2021 Die Vorlage OF 48/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

11.06.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. 2. Hilfsweise erkennt der Magistrat als Schulträger die Notwendigkeit der Beförderung als soziale Hilfe oder aufgrund der besonders unzumutbaren Bedingungen des Schulwegs im Sinne des §161 Abs. 7 HSchG an und gewährt den betroffenen Schülerinnen und Schülern weiterhin Fahrtkostenerstattungen als freiwillige Leistungen. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring

29.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Betreff: Schülerfahrtkosten für die Schülerinnen und Schüler der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In den vergangen Tagen sind den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide hinsichtlich der Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG zugestellt worden. Darin heißt es, dass eine Gefährlichkeit des Schulwegs nicht mehr besteht. Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund um Beantwortung nachstehender Fragen gebeten: 1. Warum ist der Schulweg aus Sicht des Magistrats nicht mehr gefährlich nach §161 HSchG? 2. Worin bestand die Gefährlichkeit des Schulwegs nach §161 HSchG in der Vergangenheit? 3. Welche Maßnahmen haben diese Gefährlichkeit nach §161 HSchG behoben? 4. Seit wann wurde den Schülerinnen und Schülern aus der Wohnsiedlung Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt? 5.a Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Begehung des Schulwegs stattgefunden? 5.b Wer hat an der Begehung teilgenommen? 5.c Welcher Weg wurde genommen? 6.a Wie viele Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk sind von Ablehnungsbescheiden betroffen? 6.b Welche Schulen besuchen diese Schülerinnen und Schüler? 7. Wurden die betreffenden Schulen, der Ortsbeirat, der Ortsvorsteher, die Kinderbeauftragte, der Schutzmann vor Ort einbezogen? 8. Geht der Magistrat davon aus, dass der Bring- und Abholverkehr in Nieder-Eschbach durch diese Maßnahme zunehmen wird? Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, da der Fußweg als nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssen die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbescheide übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schon länger die erhöhte Geschwindigkeit, mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt seit langem einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg unzumutbar. Hinzu kommt, dass die Schulen in Nieder-Eschbach schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Schülerinnen und Schüler zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Der Fußweg vom Ben-Gurion-Ring aus dauert zudem mindestens 30 Minuten. Wenn Eltern ihre Kinder begleiten wollen, dann müssen sie also 60 Minuten einkalkulieren. Was die Annahme nochmal verstärkt, dass der morgendliche Verkehr in Nieder-Eschbach zunehmen wird. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU GRÜNE SPD FDP FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Parteien: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk

27.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 24/15 Betreff: Fahrkostenerstattung für Schülerinnen und Schüler aus dem Ortsbezirk Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten dafür zu sorgen, dass die Ablehnungsbescheide des Stadtschulamts über die Fahrkostenerstattung gemäß § 161 HSchG für Schülerinnen und Schülern der Michael-Grizmek-Schule und der Otto-Hahn-Schule, deren Schulweg beispielsweise vom Ben-Gurion-Ring über die Homburger Landstraße führt, aufgehoben werden, weil die Gefährlichkeit der Strecke und die damit einhergehende Notwendigkeit der Beförderung anerkannt wird. Den Schülerinnen und Schülern werden künftig weiterhin Fahrtkostenerstattungen gewährt. Begründung: Seit über 25 Jahren werden Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Fahrkostenerstattungen gemäß §161 HSchG gewährt, als der Fußweg für nicht sicher eingestuft wurde. Der Schulwegplan des Stadtschulamts weist für diese Schülerinnen und Schülern die Fahrt mit dem Bus als sicheren Schulweg aus. Der Fußweg aus dem Ben-Gurion-Ring führt entlang stark frequentierter Straßen und ist gefährlich. Auf dem Fußweg müssten die Schülerinnen und Schüler Straßen ohne Fußgängerüberwege oder Überquerungshilfen überqueren. Nun sind den Schülerinnen und Schülern aus dem Ben-Gurion-Ring Ablehnungsbeschiede übermittelt, wonach keine Fahrtkostenerstattungen möglich seien, weil durch "Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße festgesellt [wurde], dass keine Gefährlichkeit nach §161 Hess. Schulgesetz mehr gegeben ist." Welche Maßnahmen diese Gefährlichkeit beseitigt haben sollen, ist nicht ersichtlich. Viele Bürgerinnen beklagen schön länger die erhöhte Geschwindigkeit mit der die Homburger Landstraße befahren wird. Der Ortsbeirat setzt sich bei der Stadt Frankfurt einstimmig für die Herabstufung der Homburger Landstraße als Gemeindestraße ein, damit eine Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 11.06.2021, OF 35/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 35/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 57 2021 1. Die Vorlage OF 24/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 35/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der MichaelGrzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren

27.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 27.05.2021, OF 23/15 Betreff: Schülerfahrtkosten den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schüler der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule gewähren Der Ortsbeirat möge beschließen: 1. Der Magistrat wird gebeten, die den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule in den vergangenen Tagen und Wochen zugegangenen Ablehnungsbescheide zur Übernahme der Fahrtkosten zurückzunehmen und den Beförderungszuschuss zu gewähren. 2. Zeitnah Auskunft darüber zu erteilen, warum der Schulweg aus Sicht des Fachamtes nicht mehr gefährlich nach § 161 Hessisches Schulgesetz ist. 3. Wann hat die in den Bescheiden bezeichnete Schulwegbegehung stattgefunden und wer hat an dieser teilgenommen und welcher Weg wurde genommen? Begründung: In den vergangenen Tagen und Wochen sind den im Ben-Gurion-Ring wohnenden Schülerinnen und Schülern der Michael-Grzimek-Schule und der Otto-Hahn-Schule Ablehnungsbescheide zugestellt worden. Ihnen ist zu entnehmen, dass ein Anspruch auf Schülerfahrtkosten gemäß § 161 Hessisches Schulgesetz nicht mehr bestehe, da der Weg nicht mehr gefährlich nach dem Gesetz sei. Insbesondere sei durch Begehung des Schulwegs, insbesondere der Homburger Landstraße, festgestellt worden, dass keine Gefährlichkeit mehr bestehe. Die Entscheidung des Fachamtes, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. An der "Gefährlichkeit" des Schulwegs für die Kinder aus diesem Bereich hat sich nichts geändert. Insbesondere in den Wintermonaten ist der Weg zu Fuß unzumutbar. Die Homburger Landstraße ist, insbesondere in den Stoßzeiten, hochfrequentiert. Die stetigen Bemühungen auf diesem Straßenabschnitt Tempo 30 einzuführen wurden bislang von der Stadt abschlägig beschieden. Hinzu kommt, dass die Schulen schon seit vielen Jahren gegen die Elterntaxis ankämpfen. Eine solche Entscheidung bedeutet, dass die Eltern sich gezwungen sehen, die Kinder zukünftig mit dem Auto zur Schule zu bringen, um ihnen den Weg zu ersparen. Dies gefährdet wiederum diejenigen, die den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Der Verkehr vor der Schule ist morgens ohnehin schon katastrophal. Erstaunlich ist auch, dass die Stadt doch eigentlich das Ziel verfolgt, den Nahverkehr zu stärken, um die Umwelt zu schonen. Das erreicht man ganz sicher nicht mit solchen Mitteln. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 29.05.2021, OF 34/15 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 19 Die Vorlage OF 34/15 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 289 2021 1. Die Vorlage OF 23/15 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 34/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 10

Vorstellung der genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring

18.05.2021 | Aktualisiert am: 16.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 18.05.2021, OF 38/10 Betreff: Vorstellung der genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge veranlassen, dass die zuständige Dezernentin baldmöglichst die genauen Planungen für einen Schulstandort am Ben-Gurion-Ring im Ortsbeirat 10 vorstellt. Die Ortsvorsteherin wird gebeten, einen entsprechenden Termin zu vereinbaren und zu organisieren. Begründung: Es ist immer undurchsichtiger, was genau am Ben-Gurion-Ring als Schule geplant wird. Es war von einer Berufsschule, einer integrierten Gesamtschule, einem Ausweichquartier für eine Schule jeglicher Couleur und einer Grundschule die Rede. Genaues ist allerdings nicht zu erfahren. Da der Standort Ben-Gurion-Ring mit einer besonderen Sorgfalt zu betreuen ist, ist eine solch unklare Informationslage für ein in jedem Fall besonders bedeutendes Projekt für den Ortsbeirat 10 als den zuständigen Ortsbeirat nicht zumutbar. Denn der Ortsbeirat 10 ist gerne bereit, seine Erfahrungen zu den besonderen Anforderungen dieses Standorts in die erforderliche Diskussion einzubringen. Auch sollten die vielfältigen Überlegungen der Anwohner im Ortsbeirat als geeignetem Forum geäußert werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 10 am 01.06.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 177 2021 Die Vorlage OF 38/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der zweite Satz im Tenor entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 15

Müllsituation der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring

10.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 28/15 Betreff: Müllsituation der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: In Zusammenarbeit mit der Wohnungsbaugesellschaft und der FES soll der Magistrat dafür sorgen, dass in der Wohnsiedlung Ben-Gurion-Ring kleinere umzäunte Müllplätze eingerichtet werden, die nur den Mietern der jeweiligen Häuser zugänglich sind. Als Blaupause soll das Konzept der Wohnsiedlung Heinrich Lübke in Praunheim dienen. Begründung: Bewohner beobachten seit langem, dass immer häufiger Fremde ihr Müll in der Siedlung entsorgen. Dies führt dazu, dass die Müllcontainer häufig überfüllt sind und sich der Müll durch den Wind in der Siedlung verteilt. Siehe Fotos in der Anlage. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 24 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 292 2021 Die Vorlage OF 28/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Haltestelle für die Fahrbibliothek im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring

10.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 27/15 Betreff: Haltestelle für die Fahrbibliothek im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring eine Haltestelle für den Bücherbus der städtischen Fahrbibliothek einzurichten und ferner aktive Öffentlichkeitsarbeit für das Angebot zu organisieren. Als Standort wird der Platz gegenüber der Ladenzeile am Ärztehaus angeregt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 23 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 291 2021 Die Vorlage OF 27/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 15

Bolzplatz am Bügel

10.05.2021 | Aktualisiert am: 21.06.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.05.2021, OF 26/15 Betreff: Bolzplatz am Bügel Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, an welchen Standorten am Bügel - insbesondere im Bereich der Wohnanlage Ben-Gurion-Ring - ein neuer Bolzplatz errichtet werden kann und ob dieser aus den allgemeinen städtischen Haushaltsmitteln finanziert werden kann. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 2. Sitzung des OBR 15 am 11.06.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 290 2021 Die Vorlage OF 26/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme Zusätzlich wird der Ortsvorsteher gebeten, den Quartiersmanager einzuladen.

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 15

Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel

07.05.2021 | Aktualisiert am: 28.06.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 15 entstanden aus Vorlage: OF 8/15 vom 25.03.2021 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Vorgang: M 151/20; M 154/20; OA 620/20 OBR 15; NR 1368/21 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zu den Vorlagen NR 1368 und M 151 betreffend des in Auftrag gegebenen Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. 2. Der Magistrat wird aufgefordert, a) die Vorprüfung umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der Anregung des Ortsbeirates 15 vom 23.10.2020, OA 620, beschlossenen Vorgaben zum Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154, komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern; b) diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten; c) das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u. a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortzuführen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04.03.2021 der Vorlage NR 1368 zur Vorlage M 151, mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht, ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Antrag vom 03.03.2022, OF 122/15 Stellungnahme des Magistrats vom 14.03.2022, ST 640 Anregung vom 18.03.2022, OA 163 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 247 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 60 Beschluss: Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 07.09.2021, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 14.09.2021, TO I, TOP 34 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 15 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen am 26.10.2021, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau delegiert hat. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau am 02.11.2021, TO I, TOP 38 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 37 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Annahme) 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: Die Vorlage OA 15 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen AfD (= Ablehnung) sowie ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 412, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 868, 7. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2021 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28

07.05.2021 | Aktualisiert am: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 07.05.2021, OA 13 entstanden aus Vorlage: OF 7/15 vom 21.04.2021 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, auf das Land Hessen zuzugehen und eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landes straße zu einer Gemeindestraße zu bewirken. 2. Weiter wird der Magistrat aufgefordert, nach der unter Punkt 1. vorgenommenen Änderung die Tempo-30-Zone von Nieder-Eschbach um den Straßenabschnitt Homburger Landstraße zwischen Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und Einmündung Urseler Weg zu erweitern. Begründung: Die Vorlage NR 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht vom 22.01.2021, B 28, sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufendem Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat in das Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürgerinnen und Bürger. Im Bereich des Fußgängerüberwegs (Zebrastreifen) in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgängerinnen und Fußgänger. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bushaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bedeuten. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 26.11.2021, OM 1138 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 828 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Mobilität und Smart-City Versandpaket: 12.05.2021 Beratungsergebnisse: 3. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.07.2021, TO I, TOP 69 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.07.2021, TO II, TOP 46 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO II, TOP 37 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 2. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 01.11.2021, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 5. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.11.2021, TO II, TOP 33 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage B 28 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 13 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 3. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 29.11.2021, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Ablehnung) 6. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 07.12.2021, TO II, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Gartenpartei (B 28 = Kenntnis, OA 13 = Annahme) 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 09.12.2021, TO II, TOP 34 Beschluss: 1. Die Vorlage B 28 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 13 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU (= Annahme mit der Maßgabe, die Homburger Landstraße zwischen der Deuil-La-Barre-Straße und der Anna-Lindh-Allee zu einer Gemeindestraße umzuwidmen), LINKE., ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und FRAKTION (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 398, 4. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 15.07.2021 § 1019, 8. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 09.12.2021 Aktenzeichen: 32 1

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12

Ausweichquartier IGS Kalbach-Riedberg

26.04.2021 | Aktualisiert am: 02.07.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.04.2021, OF 3/12 Betreff: Ausweichquartier IGS Kalbach-Riedberg Vorgang: M 37/21 Der Magistrat wird dringend gebeten, der IGS zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 geeignete Raumflächen zur Verfügung zu stellen, um den Zeitverzug bei der Errichtung des Neubaus zu kompensieren. Sofern nicht schon eine andere Fläche zur Verfügung steht, soll hierbei geprüft werden, ob hierfür Teilflächen der genau zu solchen Zwecken angemieteten Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 genutzt werden können. Begründung: Aktuell gibt es offenbar noch keine Lösung zur Unterbringung eines weiteren Jahrgangs in der bereits vollständig belegten provisorischen IGS Kalbach-Riedberg. Die Liegenschaft Ben-Gurion-Ring 158-164 soll explizit dazu dienen, als Ausweichquartier für weiterführende Schulen zu dienen (siehe M 37/2021). Auch wenn eine vollständige Herrichtung für diesen Zweck bereits zum Sommer womöglich nicht möglich ist, so ist zumindest eine provisorische Nutzung von Teilflächen für ein halbes Jahr vielleicht machbar. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.02.2021, M 37 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 12 am 07.05.2021, TO I, TOP 14 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 119 2021 Die Vorlage OF 3/12 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor nach dem Wort "soll" die Worte "in Abstimmung mit der Schulleitung" eingefügt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring

22.04.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 22.04.2021, OF 6/15 Betreff: Sicheres Queren der Berner-Straße für Passanten an ihrer Einmündung in den Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, unabhängig von der in seiner ST 1880 vom 19.10.2020 angekündigten Prüfung der Einrichtung eines Fußgängerüberwegs an oben bezeichneter Stelle und der Durchführung der hierfür notwendigen Verkehrszählung, umgehend Maßnahmen zu ergreifen, die Fußgängern und auch Rollstuhlfahrern ein sicheres Queren ermöglichen. Dies könnte z.B. durch Einrichtung einer Querungshilfe, das Setzen von Pfosten und der Durchsetzung des bereits bestehenden Halteverbots in diesem Bereich erfolgen. Begründung: sind kaum als solche erkennbar und auf der einen Straßenseite trotz generelles Halteverbots zu 99% zugeparkt. Die Stelle wird oft von in der Nähe wohnenden Menschen mit Behinderungen (Rollstuhl und Rollatoren), aber auch von Müttern mit Kinderwagen, benutzt. In unmittelbarer Nähe befinden sich eine Seniorenwohnanlage und eine Siedlung mit hohem Kinderanteil. Gegenüber befindet sich ein beliebtes Mittagstisch-Restaurant, dass gerne von älteren Bewohner genutzt wird. Als Zufahrt zum Industriegebiet ist die Berner Straße stark von großen Lieferfahrzeugen und Linienbussen frequentiert. Die Einmündung ist generell unübersichtlich. In der ST 1880 vom 19.10.2020 wird auf eine mögliche Verkehrszählung verwiesen. Wir sind der Meinung, dass eine solche nicht abgewartet werden sollte und jeder Passant, unabhängig von deren Frequenz, das Recht auf eine benutzbare und sichere Querungsmöglichkeit hat. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 6/15 wird (bei Stimmengleichheit) abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE, SPD und FREIE WÄHLER gegen 6 CDU, BFF und FDP (= Annahme); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße

21.04.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 21.04.2021, OF 7/15 Betreff: Nieder-Eschbach: Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, den Antrag vom 23.09.2020, Nr. 1278/20 (Zustimmung des OBR 15 vom 23.10.2020), mit der Maßgabe, eine Änderung der Klassifizierung der Homburger Landstraße von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße zu bewirken, zu beschließen: Begründung: Die Vorlage Nr. 1278/20 wurde dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Der Magistrat hat mit Bericht B 28 vom 22.01.2021 sinngemäß Folgendes erläutert: Es sei bei einer Abstufung von einer Landesstraße zu einer Gemeindestraße notwendig, das Gesamtnetz zu betrachten. Der Bereich zwischen dem Kreisel Deuil-La-Barre-Straße und der Einmündung Urseler Weg sei eine klassifizierte Straße (gemeint ist damit eine Landesstraße). Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone sei auf klassifizierten Straßen nicht möglich. Daran würde auch die Abstufung zur Kreisstraße nichts ändern. Erst eine Abstufung zur Gemeindestraße würde die Einrichtung einer solchen Tempo-30-Zone ermöglichen. Allerdings erhalte die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen für klassifizierte Straßen je laufenden Kilometer Zuschüsse. Eine Abstufung sei daher mit einem wirtschaftlichen Schaden verbunden. Die vom Magistrat ins Feld geführten fiskalischen Gründe und das angeführte Gesamtnetz sind nicht geeignet, die vom Ortsbeirat wiederholt aufgeführten Gründe für eine Tempo-30-Zone zu verdrängen. Nieder-Eschbach fordert die Tempo-30-Zone zum Schutz von Leib und Leben seiner Bürger*innen. Im Bereich des Fußgängerwegs ("Zebrastreifen") in Höhe der Einmündung des Urseler Wegs sind Geschwindigkeiten von dort erlaubten 50 km/h eine Bedrohung für die Sicherheit der Fußgänger*innen. Dasselbe gilt für das Überqueren der Straße in Höhe der Bußhaltestelle stadteinwärts und in Höhe des aus Richtung der Albert-Schweitzer-Straße zur Homburger Landstraße führenden Fußwegs. Aufgrund der Länge des Teilstücks ist es selbst für einen Erwachsenen schwierig, die tatsächlich gefahrenen Geschwindigkeiten, die oftmals die erlaubten 50 km/h übersteigen, einzuschätzen. Dies gilt für Kinder umso mehr. Die Homburger Landstraße ist in dem Bereich zwischen Kreisel und Einmündung des Urseler Wegs überdies auch Teil des Schulwegplans. Den Erhalt von Einnahmen als Grund für die weitere Gefährdung von Bürgern und insbesondere Kindern anzuführen, ist nicht hinzunehmen. Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone würde ein deutliches Plus an Sicherheit für die Fußgänger der Homburger Landstraße bringen. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass im Bereich der Homburger Landstraße ab der Einmündung der Berner Straße bis zum Ortsausgang Bonames Richtung Frankfurter Berg bereits seit vielen Jahren eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 30 besteht. Die Voraussetzungen für die streckenweise Anordnung von Tempo 30 aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs sind, wie bereits ausgeführt, auch für den hier gegenständlichen Bereich der Homburger Landstraße gegeben. Antragsteller: GRÜNE Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 22.01.2021, B 28 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 25 Beschluss: Anregung OA 13 2021 1. Die Vorlage B 28 wird unter Hinweis auf OA 13 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 7/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: GRÜNE

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Antrag Ortsbeirat 15

Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in zentraler Lage in Nieder-Eschbach

17.04.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 17.04.2021, OF 2/15 Betreff: Einrichtung eines weiteren Corona-Testzentrums in zentraler Lage in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert darauf hinzuwirken, dass zeitnah ein weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage in Nieder-Eschbach eröffnet wird. Begründung: Ausweislich der Homepage des Hessischen Ministeriums für Soziales und Integration gibt es bislang lediglich eine Teststation in Nieder-Eschbach. Diese wird dankenswerterweise von der Apotheke am Bügel organisiert und befindet sich in der Berner Straße 69. Dies reicht nicht aus! Ab dem 19. April 2021 werden Schülerinnen und Schüler verpflichtend im Präsenzunterricht zwei Mal die Woche getestet. Für diejenigen, die den Test nicht in der Schule machen wollen, besteht die Möglichkeit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests. Davon werden viele Familien mit Grundschulkindern Gebrauch machen. Insbesondere auch deshalb, weil den Schulen keinerlei Unterstützung durch geschultes Personal bei der Testung zur Verfügung steht. Hierfür werden weitere Testkapazitäten benötigt. Hinzu kommt, dass bereits jetzt abzusehen ist, dass zukünftig der Besuch von Ladengeschäften, des Frisörs, von Kino oder Theater usw. nur noch mit der Vorlage eines aktuellen, nicht länger als 72 Stunden alten, negativen Corona-Tests erfolgen kann. Auf der Homepage der Stadt Frankfurt heißt es hierzu: "Laut Testverordnung, die am 09. März 2021 in ihrer aktuellen Fassung veröffentlicht wurde, haben alle Bürger_innen Anspruch auf einen kostenlosen Antigen-Schnelltest einmal pro Woche. Ab dem 15. April 2021 dürfen die Teststellen auch an Sonn- und Feiertagen Testungen auf eine Infektion mit dem Virus SARS-CoV-2 durchführen. Die Tests können von niedergelassenen Ärzt_innen, den Testzentren der kassenärztlichen Vereinigung Hessen und im Auftrag des Gesundheitsamtes auch von Zahnärzt_innen, Apotheken und Hilfsorganisationen durchgeführt werden. Die Stadt Frankfurt am Main setzt eine Musterverfügung des Landes Hessen in eine Frankfurter Verfügung um, so dass in Kürze jeder/m Bürger_in ein Testangebot gemacht werden kann." Es ist deshalb dringend erforderlich, zeitnah eine weiteres Corona-Testzentrum in zentraler Lage zu errichten, damit die Testkapazitäten auch in Zukunft ausreichen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 125 2021 Die Vorlage OF 2/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der Tenor um den folgenden Satz ergänzt wird: "Es sollte auch eine mobile oder Containerlösung in Betracht gezogen werden." Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel

25.03.2021 | Aktualisiert am: 27.05.2021

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.03.2021, OF 8/15 Betreff: Rücknahme und Einstellung der Vorprüfungsplanung zur Erweiterung des angedachten Gewerbegebiets Nieder-Eschbach der Züricher Straße; Erhalt der Freiflächen durch endgültige Aufnahme in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der am 04.03.2021 kurz vor der Kommunalwahl 2021 gefasste Beschluss zur NR 1368 und M 151 der Stadtverordnetenversammlung betreffend des in Auftrag gegebene Prüfungsauftrags für eine umfassende Vorprüfung zum angedachten neuen Gewerbegebiet Züricher Straße in Nieder-Eschbach wird zurückgenommen. Die Vorprüfung ist umgehend ersatzlos einzustellen. Die dortigen Freiflächen sind stattdessen entsprechend der in der OA 620 des OBR 15 beschlossenen Vorgaben zur M 154 komplett in den Grüngürtel einzubinden und dauerhaft vor einer Bebauung zu sichern. Diese Flächensicherung zum Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen und dem Naherholungsraum mit den dort bereits vorhandenen und durchgeführten ökologischen Ausgleichsmaßnahmen ist im gesamten Areal zwischen Züricher Straße, Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße dementsprechend unverzüglich einzuleiten. Das für den gesamten Stadtbereich betreffende Gewerbeflächenentwicklungsprogramm (M 151) wird unter Herausnahme bzw. Streichung aller Passagen betreffend eines angedachten Gewerbegebiets Züricher Straße (u.a. auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag für ein neuen Gewerbegebietsstandort Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach), ohne diesen Standort, abgeändert und entsprechend so weiter fortgeführt. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Erhalt dieser Freiflächen ist aus zahlreichen nachvollziehbaren Gründen, die bereits umfassend dargelegt wurden, zwingend geboten. Die kurz vor der Kommunalwahl als Auftrag durchgepeitschte Beschlussfassung vom 04. März 2021 der NR 1368 zur M 151 mit der ein umfassender Prüfauftrag für das geplante Gewerbegebiet einhergeht ist zurückzunehmen. Die Forderung zur Einstellung der Vorprüfung für dieses Gewerbegebiet erhält eine breite Unterstützung in der Bevölkerung im Frankfurter Norden. Das klare Ergebnis der Kommunalwahl mit einem sehr hohen Zuspruch für die Zielsetzung der CDU Nieder-Eschbach, welche sich nachhaltig gegen die Ansiedlung eines weiteren Gewerbegebietes an der Züricher Straße eingesetzt, kann als klares Votum zum Erhalt der dortigen Freiflächen gewertet werde. Mit der geforderten vorzeitigen Einstellung der Vorprüfung und der gleichzeitig konkreten Aufforderung zur Aufnahme des Areals in den Grüngürtel zwecks dauerhafter Sicherung der Freiflächen wird eindeutig dem Wählerwillen entsprochen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 15 am 07.05.2021, TO I, TOP 45 Beschluss: Anregung OA 15 2021 1. Die Vorlage NR 1368 wird unter Hinweis auf OA 15 zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 8/15 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in der Begründung der Satz Nummer 5 entfällt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

15.01.2021 | Aktualisiert am: 20.10.2022

S A C H S T A N D : Antrag vom 15.01.2021, OF 318/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vorgang: Erledigt gemäß § 21 GOS (Ablauf der XI. Wahlperiode) Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der NR 1368 wird unter Einbeziehung und Vorbehalt nachfolgend vorzunehmenden Änderungen zugestimmt: 1. Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird weiterhin unter Hinweis auf die OA 619 vom 23.10.2020 lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. 2. Zur NR 1368: Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert bleiben sollen, erübrigt sich die in der NR 1368 vom 14.01.2021 nun als Ergänzung aufgeführten neu vorgeschlagenen Punkte XIII und XIV zum Beschlussvorschlag der M 151, welche eine Vorprüfung vorsehen, bereits im Vorfeld. Diese Passagen werden vom Ortsbeirat 15 daher weiter abgelehnt und sind ersatzlos zu streichen. Die sonstigen Änderungsvorschläge in der NR 1368 bleiben hiervon unberührt. 3. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend nochmals aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Auch dem jetzt in der NR 1368 zur M 151 geforderten Prüfauftrag ist daher hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets als nicht zielführend zu bezeichnen und herauszunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird weiter voll inhaltlich verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 14.01.2021, NR 1368 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 15 am 15.01.2021, TO I, TOP 33 Beschluss: 1. a) Die Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 318/15 wird bis zur Sitzung am 07.05.2021 zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, 1 SPD, GRÜNE, BFF, FDP und FREIE WÄHLER gegen 1 SPD (= Ablehnung) zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Anregung Ortsbeirat 12

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163

27.11.2020 | Aktualisiert am: 07.07.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 27.11.2020, OA 642 entstanden aus Vorlage: OF 679/12 vom 20.11.2020 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Zwischenbescheide des Magistrats vom 31.03.2021 und 13.12.2021 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021 eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle "Annette-Kolb-Weg" mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle "Riedberg" (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der Stellungnahme ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahn-Station "Riedberg" geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1846 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Bericht des Magistrats vom 04.03.2022, B 97 Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 02.12.2020 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 21 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 80 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 55 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 163 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 642 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 661 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 662 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 663 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 673 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 674 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 8. Die Beratung der Vorlage OA 675 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 9. Die Beratung der Vorlage OA 676 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 21 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 163 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage NR 1390 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 23 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 642 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 4. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 661 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 5. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 662 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 6. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 663 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 7. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 673 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 8. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 674 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 9. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 675 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 10. Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage OA 676 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 8. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 10. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163 und NR 1390 = Annahme) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO I, TOP 24 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE. und FRAKTION gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 163, NR 1390, OA 642, OA 661, OA 662, OA 663, OA 673, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 163 und OA 673 = Ablehnung, NR 1390, OA 662, OA 674, OA 675 und OA 676 = Annahme, OA 642, OA 661 und OA 663 = Prüfung und Berichterstattung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 163 wird im Rahmen der Vorlage NR 1390 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1390 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Vorlage OA 642 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 4. Die Vorlage OA 661 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 662 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 6. Die Vorlage OA 663 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 673 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 8. Die Vorlage OA 674 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 9. Die Vorlage OA 675 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 10. Die Vorlage OA 676 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen FDP (= Annahme ohne Zusatz) sowie BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen FDP und BFF (= Prüfung und Berichterstattung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) sowie FDP (= vereinfachtes Verfahren) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme), BFF (= vereinfachtes Verfahren) und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 8. CDU, SPD, GRÜNE und AfD gegen LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 9. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) zu 10. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie BFF (= vereinfachtes Verfahren) 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 13.09.2021, TO I, TOP 7 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 21.09.2021, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City am 17.01.2022, TO I, TOP 6 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Vorlage OA 642 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION Beschlussausfertigung(en): § 7015, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7285, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 § 577, 1. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 13.09.2021 § 1124, 4. Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Smart-City vom 17.01.2022 Aktenzeichen: 61 11

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 12

Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29

20.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 20.11.2020, OF 679/12 Betreff: Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+: Keine Verschlechterungen der Erreichbarkeit der Schulen in Kalbach-Riedberg durch die Linienverlaufsänderungen der Buslinien 28 und 29 Vorgang: M 93/18; OM 3392/18 OBR 12; ST 1846/18; OM 4510/19 OBR 12; ST 1392/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der M 163 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass trotz der geplanten Änderungen der Streckenführungen der Buslinien 28 und 29 ab Dezember 2021, eine Andienung aller Schulstandorte und somit auch des Gymnasiums Riedberg über die Haltestelle Annette-Kolb-Weg mit einer verkürzten Streckenführung weiter zur Haltestelle Riedberg (endgültiger Standort der IGS Kalbach-Riedberg) gewährleistet bleibt. Begründung: Der Nahverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main 2025+ sieht als Planungsansatz ab dem Fahrplanwechsel im Dezember 2021 einen neuen Linienweg der Buslinie 29 über Hohe Brück - Nieder-Eschbach - Berner Straße/Ben-Gurion-Ring - Kalbach - Alt-Bonames - Im Uhrig - Hilgenfeld - Eschersheim Bahnhof - Heddernheim - Nordwestzentrum vor. Die Buslinie 28 soll laut Planungsansatz über Tempelhof - Kalbach - Rathaus Kalbach - Hans-Leistikow-Straße - Uni Campus Riedberg - Riedberg - Am Bonifatiusbrunnen - Sandelmühle - Zeilweg - Nordwestzentrum über den heutigen Linienweg der Linie 29 verlängert werden. Mit der ST 1392 teilt der Magistrat zwar mit, dass es, genau wie heute, je drei Schülerfahrten der Linie 28 zu Schulbeginn und zum Schulschluss zwischen Harheim, Kalbach, Annette-Kolb-Weg und der U-Bahnstation Riedberg geben wird, allerdings finden sich weder in der Entwurfsfassung des Nahverkehrsplans noch in den dazugehörigen Anlagebänden Angaben, wie dem Rechnung getragen werden soll. Der Ortsbeirat 12 weist aufgrund der hohen Zahl an Schülerinnen und Schüler, die mit dem Bus zu den Schulen im Stadtteil Kalbach-Riedberg fahren, nochmals auf die hohe Bedeutung der direkten und schnellen Erreichbarkeit aller Schulstandorte hin. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.10.2020, M 163 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 28.05.2018, M 93 Anregung an den Magistrat vom 15.06.2018, OM 3392 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2018, ST 1848 Anregung an den Magistrat vom 29.03.2019, OM 4510 Stellungnahme des Magistrats vom 29.07.2019, ST 1392 Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 27 Beschluss: Anregung OA 642 2020 1. Der Vorlage M 163 wird unter Hinweis auf OA 642 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 679/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 12

Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße

12.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.11.2020, OF 665/12 Betreff: Johanna-Tesch-Schule am Standort Kalbach in der Talstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße zu berichten, ob Kalbach als Standort in Betracht kommt. Begründung: Für alle Beteiligten ist es notwendig zu wissen, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetreib in Nachbarschaft zu zwei produzieren Industriebetrieben zu betreiben. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 12 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 12 am 27.11.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1864 2020 Die Vorlage OF 665/12 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten, unabhängig vom laufenden Prüfverfahren für zwei Standorte für die Johanna-Tesch-Schule im Ben-Gurion-Ring sowie in der Talstraße oder eine andere Schule zu berichten, ob es grundsätzlich vereinbar ist, einen Schulbetrieb oder einen Interimsschulbetrieb in Nachbarschaft zu zwei produzierenden Industriebetrieben zu betreiben." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU

Partei: SPD

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Antrag Ortsbeirat 10

Raumbedarf für die geplante integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring

10.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1092/10 Betreff: Raumbedarf für die geplante integrierte Gesamtschule im Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob die geplante integrierte Gesamtschule am Ben-Gurion-Ring einen besonderen Raumbedarf, gerade an Freiflächen und in der Umgebung, hat und ob vor diesem Hintergrund die geplante Umnutzung eines Bürogebäudes möglich ist. Begründung: Die geplante und ja bereits laufende integrierte Gesamtschule soll ein besonderes Konzept aufweisen, das den Schülern besonders viel Frei- und Bewegungsräume anbieten soll. Hierfür scheint ein ehemaliges Bürogebäude mit sehr begrenzten Freiflächen auf den ersten Blick wenig geeignet. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1842 2020 Die Vorlage OF 1092/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor der Halbsatz "und ob vor diesem Hintergrund die geplante Umnutzung eines Bürogebäudes möglich ist" und in der Begründung der zweite sowie dritte Satz entfällt. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Antrag Ortsbeirat 10

Bauverkehr im südlichen Ben-Gurion-Ring

10.11.2020 | Aktualisiert am: 02.12.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 10.11.2020, OF 1093/10 Betreff: Bauverkehr im südlichen Ben-Gurion-Ring Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, warum es im südlichen Ben-Gurion-Ring vermehrt zu Bauverkehr kommt, wenn die Baumaßnahmen eigentlich nur im nördlichen Teil stattfinden und ob dies abgestellt werden kann. Begründung: Nach Aussagen von Anwohnern kommt es im südlichen Ben-Gurion-Ring vermehrt zu Bauverkehr, was schwer nachvollziehbar erscheint, weil hier keine Baustellen sind. Vor diesem Hintergrund ist zu klären, ob die damit verbundenen Beeinträchtigungen für die Bewohner vermieden werden können. Antragsteller: FDP Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des OBR 10 am 24.11.2020, TO II, TOP 11 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1845 2020 Die Vorlage OF 1093/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FDP

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Anregung Ortsbeirat 15

GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154

23.10.2020 | Aktualisiert am: 25.04.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.10.2020, OA 620 entstanden aus Vorlage: OF 309/15 vom 19.10.2020 Betreff: GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Vorgang: OA 458/19; OA 594/20; OA 595/20; OA 596/20 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 154 wird ausdrücklich unter Vorgabe zugestimmt, dass der unter Ziffer IV. stehende Beschlussvorschlag mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach herausgenommen und ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen, auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal, grundsätzlich nicht bebaut werden sollen, ist stattdessen das unbebaute Areal komplett in den Grüngürtel einzubeziehen, um diese langfristig vor einer Bebauung zu sichern. Eine Prüfung (auch von Teilflächen in diesem Gebiet) erübrigt sich somit bereits im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahin gehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitenden Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße soll in seiner Funktion als unbebauter Naherholungsraum, Frischluftschneise bei einer Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung des wertvollen Ackerbodens dauerhaft gesichert werden und in keinem Fall (auch eventuell teilweise) einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu ergangenen Anregungen des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA 594, OA 595 und OA 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Stattdessen sind die kompletten Flächen dem GrünGürtelPark zuzuordnen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 458 Anregung vom 21.08.2020, OA 594 Anregung vom 21.08.2020, OA 595 Anregung vom 21.08.2020, OA 596 Anregung vom 07.05.2021, OA 15 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1738 Stellungnahme des Magistrats vom 08.04.2022, ST 857 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 17 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 26.11.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO II, TOP 5 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 79 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 53 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 154 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage OA 620 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 45. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 18.02.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) sowie BFF und FRAKTION (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen FDP (= Ablehnung) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 = Annahme) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme) Protokollerklärung der BFF-Fraktion: "Die Ablehnung der Vorlage M 154 erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3." 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 20 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2 mit den Punkten 1 und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 154 = Ablehnung, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) LINKE. (M 154 und OA 620 = Annahme im Rahmen NR 1310/20) FDP (M 154 = Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden, OA 620 = Ablehnung) FRAKTION (M 154 = Annahme im Rahmen OA 620, OA 620 = Annahme ohne Zusatz) FRANKFURTER (M 154 und OA 620 = Annahme ohne Zusatz) ÖkoLinX-ARL (M 154 und OA 620 = Ablehnung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 154 = Ablehnung aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3., OA 620 = Annahme) FRAKTION (M 154 = Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau, OA 620 (= Annahme) FRANKFURTER (M 154 = Annahme, OA 620 = Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 4 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden.) zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF und FRAKTION (= Annahme) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FDP (= Ablehnung) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 26 Beschluss: 1. Der Vorlage M 154 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 620 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme mit der Maßgabe, dass die Prüfung eines möglichen Gewerbegebietes zügig durchgeführt wird und die Ergebnisse den Stadtverordneten sowie dem zuständigen Ortsbeirat zur weiteren Entscheidungsfindung vorgestellt werden) und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 620) Protokollnotiz der BFF: Die Ablehnung der Vorlage erfolgt aufgrund der vom Magistrat vorgenommenen Verknüpfung des im Betreff genannten Punktes 2. mit den Punkten 1. und 3. zu 2. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) sowie FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en): § 7013, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7284, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Anregung Ortsbeirat 15

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151

23.10.2020 | Aktualisiert am: 31.10.2022

S A C H S T A N D : Anregung vom 23.10.2020, OA 619 entstanden aus Vorlage: OF 308/15 vom 19.10.2020 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Vorgang: OA 458/19 OBR 15; OA 594/20 OBR 15; OA 595/20 OBR 15; OA 596/20 OBR 15 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen, auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal, grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert werden sollen, erübrigt dies eine Prüfung im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahin gehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitenden Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu ergangenen Anregungen des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie OA 594, OA 595, und OA 596 vom 21.08.2020 wird inhaltlich verwiesen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 dazugehörende Vorlage: Anregung vom 13.09.2019, OA 458 Anregung vom 21.08.2020, OA 594 Anregung vom 21.08.2020, OA 595 Anregung vom 21.08.2020, OA 596 Stellungnahme des Magistrats vom 17.09.2021, ST 1737 Anregung vom 29.10.2021, OA 91 Stellungnahme des Magistrats vom 25.03.2022, ST 830 Antrag vom 06.04.2022, OF 134/15 Anregung vom 29.04.2022, OA 185 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Wirtschaft und Frauen Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 15 Versandpaket: 28.10.2020 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 20 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION 42. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 27.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 44. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 03.11.2020, TO II, TOP 15 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 43. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 30.11.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Beratung der Vorlage) 43. Sitzung des Verkehrsausschusses am 01.12.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION 43. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 01.12.2020, TO I, TOP 14 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER 45. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 08.12.2020, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION 46. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.01.2021, TO I, TOP 78 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.01.2021, TO II, TOP 52 Beschluss: 1. Die Beratung der Vorlage M 151 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1310 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1328 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 4. Die Beratung der Vorlage NR 1368 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 5. Die Beratung der Vorlage OA 619 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 6. Die Beratung der Vorlage OA 621 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 7. Die Beratung der Vorlage OA 630 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 5. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 6. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 7. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 44. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 22.02.2021, TO I, TOP 19 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und BFF zu 3. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Ablehnung) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE; BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen BFF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: AfD (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung, NR 1328 = Annahme) LINKE. (M 151, NR 1368 und OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1310, NR 1310, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FDP (M 151 = Annahme im Rahmen NR 1368, NR 1310, NR 1328 und OA 619 = Ablehnung, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz) FRAKTION (M 151, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1310, NR 1328 und NR 1368 = Ablehnung) FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme ohne Zusatz, NR 1328 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 151, NR 1310, NR 1328, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Ablehnung) 44. Sitzung des Verkehrsausschusses am 23.02.2021, TO I, TOP 22 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FRANKFURTER (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Enthaltung) 44. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 23.02.2021, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Ablehnung ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE. und FDP gegen AfD (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und FDP (= Ablehnung); LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. und FDP (= Annahme) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310/20), FDP (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: BFF (M 151, NR 1310 und NR 1368 = Ablehnung, NR 1328 und OA 630 = Annahme, OA 619 = Annahme im Rahmen NR 1328, OA 621 = Enthaltung) FRAKTION (M 151, NR 1310, NR 1368, OA 619, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung) FRANKFURTER (M151, NR 1310, NR 1368, OA 621 und OA 630 = Annahme, NR 1328 = Ablehnung, OA 619 (= Prüfung und Berichterstattung) 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 02.03.2021, TO II, TOP 3 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD und BFF (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und BFF gegen LINKE. und FRAKTION (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD und BFF (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie FDP und FRAKTION (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF und FRAKTION (= Annahme) 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.03.2021, TO II, TOP 25 Beschluss: 1. Der Vorlage M 151 wird im Rahmen der Vorlage NR 1368 zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1310 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1328 wird abgelehnt. 4. Der Vorlage NR 1368 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 5. Die Vorlage OA 619 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. 6. Die Vorlage OA 621 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 7. Die Vorlage OA 630 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) und FRAKTION (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL gegen AfD und BFF (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRANKFURTER gegen AfD, BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) zu 5. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, FDP und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung), LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1328) sowie FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme ohne Zusatz) zu 6. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme); BFF (= Enthaltung) zu 7. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 3. Sitzung des OBR 15 am 02.07.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme 4. Sitzung des OBR 15 am 03.09.2021, TO I, TOP 5 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 7012, 51. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.01.2021 § 7283, 52. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.03.2021 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach

19.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 308/15 Betreff: Gewerbeflächenentwicklungsprogramm; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 151 mit dem für den gesamten Stadtbereich betreffenden Gewerbeflächenentwicklungsprogramm wird lediglich unter der Maßgabe zugestimmt, dass die auf Seite 13 stehende Passage "Neue Gewerbegebiete" mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut und stattdessen komplett in den Grüngürtel verankert werden sollen, erübrigt dies eine Prüfung im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee /Homburger-Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße ist aus den Bedarfsplanungen für das gesamte Stadtgebiet herauszunehmen. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 151 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung OA 619 2020 1. Die Vorlage M 151 wird unter Hinweis auf OA 619 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 308/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel

19.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 19.10.2020, OF 309/15 Betreff: GrünGürtelPark Nieder-Eschbach Rahmenplan; Herausnahme Prüfauftrag zur Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes Züricher Straße in Nieder-Eschbach; Auftrag zur Aufnahme der Freiflächen in den Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 154 wird ausdrücklich unter Vorgabe zugestimmt, dass der unter IV. stehende Beschlussvorschlag mit dem Prüfauftrag eines neuen Gewerbegebietsstandortes Züricher Straße im Bereich des Rahmenplans Nieder-Eschbach herausgenommen und ersatzlos gestrichen wird. Da diese landwirtschaftlich genutzten Freiflächen und auch in ihrer wichtigen Funktion als klimatechnisch wichtiges Naherholungsareal grundsätzlich nicht bebaut werden sollen, ist stattdessen das unbebaute Areal komplett in den Grüngürtel einzubeziehen um diese langfristig vor einer Bebauung zu sichern. Eine Prüfung (auch von Teilflächen in diesem Gebiet) erübrigen sich somit bereits im Vorfeld. Der Magistrat wird im Übrigen dahingehend aufgefordert, diesbezüglich jegliche Überlegungen, Planungen oder vorbereitende Prüfungen hinsichtlich einer angedachten Entwicklung eines neuen Gewerbegebietes im Bereich der Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee /Homburger-Landstraße nicht weiterzuverfolgen und einzustellen. Begründung: Dieses Gebiet an der Züricher Straße soll seine Funktion als unbebauter Naherholungsraum, Frischluftschneise bei einer Beibehaltung der landwirtschaftlichen Nutzung des wertvollen Ackerbodens dauerhaft gesichert werden und in keinem Fall (auch eventuell teilweise) einer gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Der Prüfauftrag hinsichtlich einer möglichen Entwicklung eines neuen Gewerbegebiets ist zurückzunehmen. Jegliche Überlegungen sind einzustellen. Auf die bereits im Geschäftsgang hierzu bereits ergangenen Anträge des Ortsbeirats OA 458 vom 13.09.2019 sowie die OA ́s 594, 595, und 596 vom 21.08.2020 wird voll inhaltlich verwiesen. Stattdessen sind die kompletten Flächen dem GrünGürtelPark zuzuordnen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.09.2020, M 154 Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung OA 620 2020 1. Die Vorlage M 154 wird unter Hinweis auf OA 596 und OA 620 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 309/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen 1 BFF und FDP (= Ablehnung); 1 BFF (= Enthaltung) zu 2. Annahme bei Enthaltung 1 BFF und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Die GRÜNE-Fraktion gibt folgende Erklärung zu Protokoll: "Seit Beginn der 1990er Jahre wird von uns der dauerhafte Erhalt der Freiflächen westlich und südlich des Ortskerns von Nieder-Eschbach gefordert und immer wieder angemahnt, mit steigender Zustimmung des Ortsbeirates und der Bevölkerung. Der Erhalt gegenüber weiterer Bebauung aller Art soll entweder durch eine Erweiterung des Frankfurter Grüngürtels oder als eigenständiger GrünGürtelPark erfolgen. Gerade in Zeiten des Klimawandels ist der Erhalt der Freiflächen als Kaltluftentstehung und Kaltluftschneise (aus dem Vordertaunus heraus) von immenser Bedeutung. Die fand so auch Einfluss in den Klimaplanatlas. Zuletzt wurde dies durch die Aufnahme des Erhalts der gesamten Freiflächen westlich und südliche des Ortskerns in die Koalitionsvereinbarung der aktuellen Römer-Koalition festgeschrieben, ohne dies mit weiterer Bebauung zu verknüpfen. Ein Versprechen an die Bewohner Nieder-Eschbach sowie Frankfurts, welches nun mit dem Inhalt der M-Vorlage gebrochen wird. Der Versuch, die Zustimmung zu einem weiteren großflächigen Gewerbegebiet (wie am Martinzehnten) durch die Verquickung mit der Umsetzung des Restgebietes als GrünGürtelPark zu erreichen, weisen wir als politisch unethisch zurück und fordern die Sicherung der Gesamtfläche entsprechen der Vereinbarung im Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode."

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Erneuerung Berner Straße

05.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 05.10.2020, OF 306/15 Betreff: Erneuerung Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und berichten, ob und wann die "Berner Straße" auf dem Streckenabschnitt zwischen Kreisverkehr (Genfer Straße / Züricher Straße), Hausnummer 38 und Ende (Einmündung in den "Ben-Gurion-Ring"), Hausnummer 119 wieder in einen akzeptablen Zustand versetzt wird (siehe Planskizze). Begründung: Die Fahrbahn im genannten Abschnitt ist großflächig uneben, Sinkkästen sind z.T. abgesackt, Schlaglöcher vorhanden und erinnert eher an einen Flickenteppich als an eine Straße in Mitteleuropa. Da dort mehrere Einkaufsmärkte vorhanden sind, wird sie auch von zahlreichen Fahrradfahrern benutzt, für die der schlechte Straßenzustand eine besonders hohe Gefährdung darstellt. Planskizze: Sanierungsbedürftiger Streckenabschnitt Berner Straße (Quelle https://geoinfo.frankfurt.de/mapbender/applicattion/stadtplan) Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 13 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6743 2020 Die Vorlage OF 306/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 10

Erwerb von Belegungsrechten

04.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.10.2020, OF 1067/10 Betreff: Erwerb von Belegungsrechten Vorgang: M 126/19; Beschl. d. Stv.-V. § 4824/19; M 125/20; Beschl. d. Stv.-V. § 6451/20 Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, Auskunft darüber zu erteilen, wie viel öffentlich geförderte Wohneinheiten mit Mietpreisbindung und Belegungsrechten es im Ben-Gurion-Ring gibt und ob die Stadt Frankfurt den Erwerb von 450 Belegungsrechten für ausreichend hält. Darüber hinaus möge der Magistrat Auskunft erteilen, ab wann es aufgrund der Tatsache, dass pro Jahr nur die Hälfte der auslaufenden Belegungsrechte verlängert werden, im Ben-Gurion-Ring kein öffentlich geförderter Wohnraum mehr zur Verfügung steht. Begründung: Auf Grundlage der M 125 hat sich der Magistrat zum Ziel gesetzt, mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7.11.2019 (M 126), die Hälfte der auslaufenden Bindungen pro Jahr zu verlängern. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2019, M 126 Vortrag des Magistrats vom 21.08.2020, M 125 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 10 am 27.10.2020, TO I, TOP 15 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1804 2020 Die Vorlage OF 1067/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: CDU, GRÜNE und BFF gegen FDP (= Ablehnung); SPD und LINKE. (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923

02.10.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.10.2020, OF 304/15 Betreff: Klärung der Übernahme der bisherigen Verkehrskreiselplanung Homburger Landstraße/Berner Straße/neue Ortsrandstraße aus dem Bebauungsplan Nr. 516 in den neuen Bebauungsplan Nr. 923 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu berichten, ob die seinerzeit nach positiver Prüfung und erfolgreicher Voruntersuchung angedachte Planung eines Verkehrskreisels im Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße zur Anbindung der neuen für die notwendige Außenerschließung des geplanten Neubaugebietes B-Plan Nr. 516 "Am Eschbachtal - Harheimer Weg" geplante Erschließungsstraße auch im neuen Teilbereich des Bebauungsplanes Nr. 923 weiterverfolgt und entsprechend der Voruntersuchung umgesetzt werden soll. Begründung: Im Rahmen der Planung des damaligen für den kompletten Bereich erstellten B-Planes Nr. 516 wurde zwecks Anbindung der neu geplanten Randerschließungsstraße (Ortsrandstraße für das Neubaugebiet "Am Eschbachtal-Harheimer Weg)" die Möglichkeit des Baus eines Verkehrskreisels im bestehenden Kreuzungsbereich Homburger Landstraße / Berner Straße untersucht, welche mit einer positiven Voruntersuchung schloss und in die weitere Planung zum B-Plan Nr. 516 einfloss. Wie bekannt ist, wurde zwischenzeitlich der ursprüngliche Geltungsbereich des B-Plan Nr. 516 durch die Abtrennung des westlichen Bereichs mit Erstellung des B-Planes Nr. 923 reduziert. Der Kreuzungsbereich liegt nun im Geltungsbereich des neuen B-Plan Nr. 923, so dass anhand der im Rahmen der bisher vorgelegten Informationen aus der derzeit laufenden öffentlichen Bürgerbeteiligung ergänzend angefragt wird, ob die seinerzeitige Planung eines Verkehrskreisels auch so im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 923 Einzug gefunden hat bzw. so vorgesehen ist. Sollte dies nicht der Fall sein, wird darum gebeten, die Gründe für einen Verzicht auf die Planung eines Verkehrskreisels in diesem Bereich darzulegen und mitzuteilen. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6742 2020 Die Vorlage OF 304/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung BFF und FDP

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße

25.09.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.09.2020, OF 302/15 Betreff: Leerstand im Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. in dem Nieder-Eschbacher Gewerbegebiet Ben-Gurion-Ring, Züricher und Berner Straße den Leerstand sowie die unbebauten Grundstücke zu erfassen und die Ergebnisse unter Wahrung des Datenschutzes z. B. im Rahmen eines nichtöffentlichen Teils dem Ortsbeirat vorzulegen und 2. Gespräche mit den Eigentümern der leerstehenden Gewerbeflächen zu führen, um für in Frage kommende Gewerbetreibende eine Ansiedelung zu erreichen. Begründung: Im Zuge des Prüfverfahrens für ein neues Gewerbegebiet auf der Gemarkung Nieder-Eschbach gegenüber Ikea wurde bekannt, dass Gewerbebetriebe über die IHK den Wirtschaftsdezernenten baten, weitere Flächen für kleinere Gewerbetreibende auszuweisen. Da jedoch allgemein bekannt ist, dass das o. g. Gewerbegebiet u. a. einen Leerstand aufweist, ist dieser erst zu erfassen und wieder dem Markt zuzuführen bevor eine weitere Flächenversiegelung erfolgt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6740 2020 Die Vorlage OF 302/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: SPD

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Anregung Ortsbeirat 15

Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße: Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel

21.08.2020 | Aktualisiert am: 28.09.2021

S A C H S T A N D : Anregung vom 21.08.2020, OA 595 entstanden aus Vorlage: OF 288/15 vom 02.08.2020 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße: Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel In der FAZ-Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit Langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: 1. Welchen Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? 2. Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße/Anna-Lindh-Allee/Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? 3. Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? 4. Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? 5. Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Der Ortsbeirat würde sich wünschen, bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden zu werden. . Quelle: Foto privat - Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 15 Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Anregung vom 23.10.2020, OA 619 Anregung vom 23.10.2020, OA 620 Stellungnahme des Magistrats vom 26.02.2021, ST 558 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 26.08.2020 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.09.2020, TO I, TOP 47 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage OA 595 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 26.10.2020, TO I, TOP 40 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage OA 595 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1310) sowie BFF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD und FRANKFURTER (= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6553, 42. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau vom 26.10.2020 Aktenzeichen: 61 0

Keine Partei

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Antrag Ortsbeirat 15

Geplantes Gewerbegebiet im Bereich Züricher Straße/Anna – Lindh - Allee

04.08.2020 | Aktualisiert am: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.08.2020, OF 287/15 Betreff: Geplantes Gewerbegebiet im Bereich Züricher Straße/Anna - Lindh - Allee .der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, die bereits früher gegen den erheblichen Protest des Ortsbeirates und der Nieder-Eschbacher Bevölkerung auf diesem Gebiet geplante Ansiedlung einer Brauerei und heute wiederum ins Spiel gebrachte Ansiedlung von Gewerbe, nicht weiter zu verfolgen. Begründung: Auf diesem Gebiet sollte bereits vor Jahren die Henninger Brauerei angesiedelt werden. Bereits früher hat der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bevölkerung gegen diese Planung erheblichen Protest kundgetan. Auch damals wurde der Ortsbeirat und die Nieder-Eschbacher Bürger im Vorfeld nicht informiert. Durch die ständigen neuen Vorschläge für neue Baugebiete, wird auf die massiven Verkehrsprobleme in Nieder-Eschbach keine Rücksicht genommen. Der Magistrat wird gebeten, Auskunft zu geben, warum die früheren Planungen von Gewerbeansiedlungen im Bereich zwischen Nieder-Erlenbach und Bad Vilbel, direkt an der B3a nicht in die Suche nach neuen Gewerbegebieten einbezogen wurde. Dieses Gebiet ist sehr groß und belastet die Anwohner, auch während der Bauphase nicht. Durch die B3a ist dieses Gebiet sehr gut verkehrlich angeschlossen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 594 2020 Die Vorlage OF 287/15 wird als interfraktionelle Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: FREIE_WÄHLER

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Antrag Ortsbeirat 15

Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel

02.08.2020 | Aktualisiert am: 04.09.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.08.2020, OF 288/15 Betreff: Geplante Erweiterung des Gewerbegebiets Nieder-Eschbach rechts der Züricher Straße; Fragen zum Sachstand, Erhalt der Freiflächen im Grüngürtel Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: In der FAZ - Ausgabe vom 30.07.2020 wird berichtet, dass innerhalb des Magistrats eine Einigung zur Schaffung eines weiteren Gewerbegebiets im Frankfurter Norden erzielt worden sei. Im Rahmen eines "Deals" sollen dafür im Gegenzug unbebaute Freiflächen durch Integration in den Grüngürtel dauerhaft gesichert werden. In dem Artikel wird berichtet, dass sich der Ortsbeirat dafür seit langem eingesetzt habe. Dies ist missverständlich. Zur Klarstellung ist daher hier deutlich festzuhalten, dass sich der Ortsbeirat stets für den Erhalt der Freiflächen stark gemacht hat, jedoch eine Erweiterung des Gewerbegebiets in dem Areal rechts von der Züricher Straße, insbesondere auch wegen der unklaren Frage zum Umfang der Erweiterung, immer kritisch gesehen hat (siehe auch die Initiative zur Herausnahme dieses Areals in der ISTEK-Planung 2030). Es wird darauf hingewiesen, dass sich an der kritischen Haltung des Ortsbeirats nichts geändert hat. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat aufgefordert, umgehend und umfassend zum aktuellen Sachstand seiner Planungen für ein neues Gewerbegebiet in Form einer Erweiterung des Nieder-Eschbacher Gewerbegebiets rechts der Züricher Straße (gegenüber Parkhaus IKEA-Möbelmarkt) zu berichten, welche konkreten Pläne bestehen. Von besonderem Interesse ist dabei die Beantwortung folgender Fragen: Welcher Geltungsbereich umfasst flächenmäßig das geplante Gewerbegebiet, bzw. welche bisher unbebauten Flächen sind hierzu vorgesehen? Welche Flächen in dem Areal Züricher Straße / Anna-Lindh-Allee / Homburger Landstraße bleiben dauerhaft als landwirtschaftlich und als bestehende Ausgleichsflächen sowie als weiterhin unbebaute groß angelegte Abstandsfläche zur vorhandenen Wohnbebauung "Westlich der Homburger Landstraße" erhalten bzw. wie werden diese dann entsprechend vor einer Bebauung gesichert? Wird für dieses neue Gewerbegebiet ein Bebauungsplanverfahren betrieben und mit welchem Zeithorizont zur Umsetzung der Maßnahme rechnet der Magistrat? Entlang der Züricher Straße wurden in den letzten Jahren als Ausgleich zum Bau der Anna-Lindh-Allee sowie zum Ausgleich für Baugebiete im Frankfurter Norden landwirtschaftlich aufgewertete Ausgleichsflächen ausgewiesen und angebaut. Inwieweit ist hier bereits ein Ersatz angedacht? Welche Flächen (Ortslage, Gebiet) von Nieder-Eschbach sind für die Eingliederung in den Grüngürtel vorgesehen? Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, durch den zuständigen Dezernenten zeitnah hierüber in der Ortsbeiratssitzung zu berichten. Begründung: Der Ortsbeirat 15 hat sich seit Jahren für die Sicherung der Freiflächen rund um Nieder-Eschbach eingesetzt. Dazu gehören auch die Flächen, in der jetzt ein Gewerbegebiet angedacht ist. Eine Bebauung des Areals zwischen Züricher-Straße und Anna-Lindh-Allee und Homburger Landstraße wird nach wie vor als kritisch angesehen, insbesondere stellt sich jetzt aber eine wesentliche Frage zur geplanten Größe des geplanten Erweiterungsgebietes und welche Flächen überhaupt in diesem Areal vorgesehen sind. Einer kompletten Bebauung dieses Areals wird vor diesem Hintergrund grundsätzlich nicht zugestimmt. Wir würden uns wünschen, das der Ortsbeirat bei einem solchen "Deal" vorher eingebunden wird. . Quelle: Foto privat -Michael Stauder Erstellt nach Aushang der Stadtplanung Frankfurt zur Wohnbauplanung im Ortsbezirk 15 Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 11 Beschluss: Anregung OA 595 2020 Die Vorlage OF 288/15 wird als interfraktioneller Antrag in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Benennung eines neuen Wohnwegs im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 894 Ben-Gurion-Ring in „Werner-Waniek-Weg“

12.06.2020 | Aktualisiert am: 04.11.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.06.2020, OF 286/15 Betreff: Benennung eines neuen Wohnwegs im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 894 Ben-Gurion-Ring in "Werner-Waniek-Weg" Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass der geplante neue Wohnweg zwischen dem Ben-Gurion-Ring und der neuen inneren Erschließungsstraße "An der alten Ziegelei" im Bereich des B-Planes Nr. 894 entsprechend dem beigefügten Lageplan (Anlage) in oranger Farbe unterlegten Weg als "Werner-Waniek-Weg" ausgewiesen wird und ihn entsprechend zu benennen. Begründung: Der Ortsbeirat 15 schlägt vor, den vor einigen Jahren verstorbenen Werner Waniek, der Begründer der Bürgerinitiative am Bügel und langjährig engagierten Streiter für die Interessen der Menschen im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring zur allseitigen Erinnerung an sein Engagement mit einer Straßen- bzw. Wegebenennung innerhalb des Wohngebiets Ben-Gurion-Ring zu ehren. Herr Waniek hat sich viele Jahre dafür eingesetzt, dass das lange als sozialer Brennpunkt aufgrund zahlreicher in die Jahre gekommener Wohnhochhäuser mit seinen vielen Bewohnern unterschiedlichster Kulturen und sozialem Stand sowie lange Zeit als wenig attraktives Umfeld stigmatisierte Viertel / Milieu in der öffentlichen Wahrnehmung einen besseren Ruf erhält. Mit seinen Unterstützern in der Bürgerinitiative hatte er auch seinen Anteil daran, dass sich ein besseres Verständnis zwischen den Bewohnern des Bügels untereinander entwickelte und sich die Außendarstellung des Ben-Gurions-Rings deutlich zum Positiven verbesserte. Das Engagement der Bürgerinitiative Am Bügel, welche eine deutliche Handschrift von Werner Waniek getragen hat, die auch noch bis heute nachwirkt, wurde seinerzeit dann auch von der Stadt Frankfurt am Main mit der Verleihung der Bürgermedaille an die Initiative gewürdigt. Vor diesem Hintergrund schlägt der Ortsbeirat nun im Nachhinein eine gesonderte direkte Ehrung von Werner Waniek in Form einer Wegebenennung im Wohngebiet Ben-Gurion-Ring als eine angemessene Anerkennung für dessen langjährigen ehrenamtlichen Einsatz vor. Anlage 1 (ca. 507 KB) Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des OBR 15 am 21.08.2020, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wird bis zur Sitzung am 23.10.2020 zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 43. Sitzung des OBR 15 am 23.10.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Die Vorlage OF 286/15 wurde zurückgezogen.

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Schilderwald im Ortsbezirk lichten I

04.06.2020 | Aktualisiert am: 01.07.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 04.06.2020, OF 279/15 Betreff: Schilderwald im Ortsbezirk lichten I Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, die Verkehrszeichen an der Kreuzung "Berner Straße / Homburger Landstraße" mit der Vorschrift "Durchfahrt verboten, Anlieger frei", die dort in Fahrtrichtung Bonames an dem Ampelmast befestigt sind, ersatzlos entfernen zu lassen und damit einer grundsätzlichen Empfehlung des RP Darmstadt zur Lichtung des Schilderwaldes nachzukommen. Begründung: Die Beschilderung hat ihren einstigen Zweck mittlerweile verloren. Man hatte seinerzeit zur Inbetriebnahme der A661 zwischen der Behelfsausfahrt "Alt-Eschersheim" und dem "Bad Homburger Kreuz" den Durchgangsverkehr Richtung Innenstadt um "Bonames" herum über die "Berner Straße" auf die Autobahn lenken wollen. Diese Schilder werden seit Jahrzehnten wissentlich missachtet oder, weil ungünstig angebracht, übersehen. Wer "Bonames" als Ziel hat, fährt keinen kilometerlangen Umweg. Ausserdem fließt der überregionale Verkehr mittlerweile über die "Anna-Lindh-Allee" (Umgehungsstraße entlang der Autobahn) zur A 661. Antragsteller: BFF Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des OBR 15 am 19.06.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6215 2020 Die Vorlage OF 279/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: SPD, GRÜNE und BFF gegen 6 CDU, FDP und FREIE WÄHLER (= Ablehnung); 1 CDU (= Enthaltung)

Partei: BFF

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Antrag Ortsbeirat 15

Verbesserung des ÖPNV-Angebots; Unterstützung zur Einrichtung einer neuen Buslinie Nieder-Eschbach (Gewerbegebiet) über HG-Ober-Erlenbach nach Friedrichsdorf Bahnhof

25.02.2020 | Aktualisiert am: 19.03.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 25.02.2020, OF 271/15 Betreff: Verbesserung des ÖPNV-Angebots; Unterstützung zur Einrichtung einer neuen Buslinie Nieder-Eschbach (Gewerbegebiet) über HG-Ober-Erlenbach nach Friedrichsdorf Bahnhof Die Städte Bad Homburg v.d. Höhe und Friedrichsdorf planen eine neue Busverbindung, welche von Friedrichsdorf Bahnhof über Seulberg und Ober-Erlenbach nach Nieder-Eschbach geführt werden soll. Diese Strecke wird als Lokaltangente Ost bezeichnet und stellt für alle hier beteiligten Städte, also auch für Frankfurt am Main, eine deutliche Bereicherung des Liniennetzes im ÖPNV, insbesondere für den Frankfurter Norden, dar. Der Ortsbeirat 15 (Nieder-Eschbach) begrüßt als sinnvolle Verbesserung des Angebots im ÖPNV die Verwirklichung des Projektes zur Einrichtung einer neuen Buslinie zwischen dem Gewerbegebiet Frankfurt - Nieder-Eschbach und Friedrichsdorf Bf im Hochtaunuskreis, welche möglichst schon zum Ende des Jahres 2020 zur Verfügung stehen soll. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die noch ausstehende kostenmäßige Beteiligung seitens der Stadt Frankfurt am Main an dieser neuen Buslinie in die Wege zu leiten um somit gemeinsam mit den Städten Bad Homburg v. d. Höhe und Friedrichsdorf/Ts diese neue Strecke und Buslinie zu finanzieren. Die Umsetzung dieses Angebots ist vollumfänglich zu unterstützen. 2. Als Endhaltepunkt ist in Nieder-Eschbach innerhalb des Gewerbegebiets die bereits vorhandene Station der Linie 29 in der Berner Straße (Höhe Rückseite Hornbach/Rückseite IKEA) vorzusehen. Begründung: Die neue Buslinie stellt eine deutliche Verbesserung des Angebots im ÖPNV für den Frankfurter Norden dar. So wäre hiermit erstens eine direkte Verbindung Nieder-Eschbachs mit dem an der Gemarkung angrenzenden Bad Homburger Nachbarstadtteil Ober-Erlenbach ein Gewinn und zweitens wird damit ein weiterer Baustein hinsichtlich möglicher Alternativen zum Individualverkehr (Pendler aus dem Hochtaunuskreis) mit dieser neuen Strecke geschaffen. Insoweit dient diese "Lokaltangente Ost" auch einem sinnvollen Lückenschluss. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 39. Sitzung des OBR 15 am 13.03.2020, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 547 2020 Die Vorlage OF 271/15 wird als gemeinsamer Antrag der CDU, SPD und GRÜNEN mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 2. mit folgenden Satz ergänzt wird: "Als Zwischenstation sollte die U-Bahn-Station ́Nieder-Eschbach ́ vorgesehen werden." Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Partei: CDU

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Antrag Ortsbeirat 15

Radweg Berner Straße

30.01.2020 | Aktualisiert am: 25.02.2020

S A C H S T A N D : Antrag vom 30.01.2020, OF 262/15 Betreff: Radweg Berner Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in der Berner Straße ab Kreisel Züricher Straße in Richtung Homburger Landstraße auf der Fahrbahn die Errichtung eines rot markierten Radweges zu veranlassen. Begründung: In der Berner Straße, zwischen Homburger Landstraße und Kreisel Züricher Straße, existiert in entsprechender Richtung ein Radweg. Allerdings existiert in die entgegengesetzte Richtung kein Radweg. Ein solcher Radweg ist jedoch dringend notwendig! Die Strecke wird auch von Radfahrern genutzt, welche sich jedoch mangels Radweges und hohem Kfz-Verkehrsaufkommen zunehmend unsicher und gefährdet fühlen. Ein Radweg würde die Situation erheblich entschärfen. Hilfsweise ist der bestehende Radweg in Richtung Kreisel Züricher Straße auszubauen bzw. mit dem Fußweg zu kombinieren, sodass ein Befahren in beide Richtungen möglich ist. Antragsteller: CDU Vertraulichkeit: Nein Beratung im Ortsbeirat: 15 Beratungsergebnisse: 38. Sitzung des OBR 15 am 14.02.2020, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5758 2020 Die Vorlage OF 262/15 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme

Partei: CDU

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Ampelsignalisierung Züricher Straße

27.12.2023

Auf dem Weg Züricher Straße Richtung Berner Straße zwischen der Zufahrt und der Ausfahrt von IKEA wäre eine Ampelsignalisierung (z.B. ein gelb blinkendes Signallicht) vor der Kurve eine gute Lösung, damit scharfe Bremsmanöver vermieden werden können.

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Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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Ampelsignalisierung Züricher Straße

27.12.2023

Auf dem Weg Züricher Straße Richtung Berner Straße zwischen der Zufahrt und der Ausfahrt von IKEA wäre eine Ampelsignalisierung (z.B. ein gelb blinkendes Signallicht) vor der Kurve eine gute Lösung, damit scharfe Bremsmanöver vermieden werden können.

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Erst Schulen und Kitas, dann neue Baugebiete

09.10.2014

Es fehlt dem städtischen Haushalt am nötigen Geld, um den jetzt schon bestehenden Bedarf an Schulen und Kitas zu decken. Selbst dort, wo die städtischen Bebauungspläne soziale und Bildungseinrichtungen vorsehen, verdienen zwar die Investoren, die Bürger aber gehen leer aus. Die Stadt bricht ihre Versprechungen, Schulen und Kitas zu bauen. Bestandsschulen platzen aus allen Nähten - ganz abgesehen vom dem desolaten Zustand, in dem sie sich teilweise befinden, weil es der Stadt nicht gelingt, den Sanierungsstau aufzulösen. Die Stadtplaner scheint das nicht zu interessieren; sie planen unbeeindruckt weiter, wollen auf Biegen und Brechen, dass die Stadt weiter wächst. Die Antwort auf die Frage, wo die Kinder der Neu-Bürger zur Schule gehen sollen, bleiben sie uns schuldig. Wo ist die Grundschule am Bügel / Ben-Gurion-Ring, die so dringend gebraucht wird und im Zuge der Hochhausbebauung versprochen wurde? In Bonames-Ost will die Stadt mindestens 1500 Wohneinheiten bauen - wie dort eine Grundschule oder vier Kitas finanziert werden sollen, ist nicht geklärt. Das Planerversprechen wird zur Utopie - die Gelackmeierten sind die Bürger. Das kann und darf so nicht weitergehen - deshalb: erst Schulen und Kitas bauen, dann neue Baugebiete planen!

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Reaktion der Stadt: Keine Antwort

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